/Extremisten in der Bundeswehr: Militärischer Abschirmdienst will Verdachtsfälle zentral melden

Extremisten in der Bundeswehr: Militärischer Abschirmdienst will Verdachtsfälle zentral melden

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) will bei der Überprüfung verdächtiger Bundeswehrangehöriger künftig auch weniger schwerwiegende Fälle direkt an das Personalamt melden. Dies betreffe Soldaten und Zivilbeschäftigte, bei denen es “vorhaltbare Erkenntnisse” über fehlende Verfassungstreue gebe, sagte der Präsident des Bundeswehr-Nachrichtendienstes, Christof Gramm.

In einem neuen, internen Ampelsystem des MAD wird diese Kategorie als orange bezeichnet. Die Behörde ordnete ihr jährlich zuletzt etwa 50 Personen zu. Diese Fälle waren bisher schon den Vorgesetzten für Disziplinarmaßnahmen gemeldet worden, aber nicht dem Personalamt.

Als Extremisten – die aktiv und teils auch gewaltbereit gegen die Verfassungswerte arbeiten – wurden im vergangenen Jahr vier Rechtsextreme und drei Islamisten eingestuft. Diese Fälle werden intern der Kategorie rot zugeordnet. Bei ihnen halten Entlassungen aus dem Dienst praktisch immer einer gerichtlichen Überprüfung stand.

“Dunkelorange und rot müssen raus”

Für die Entlassung aus der Bundeswehr gebe es Rechtsgrundlagen, sagte Gramm: “Dunkelorange und rot müssen aus der Bundeswehr raus. Die Frage ist, auf welchem Weg.”

Der MAD werde künftig auch Rückmeldungen zu den weitergemeldeten Fällen einholen, um dem Verteidigungsministerium zentral Auskunft zu geben. “Extremismus hat in der Bundeswehr und bei ihren circa 250.000 Angehörigen keinen Platz. Deshalb schauen wir sehr genau hin, wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt”, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Der MAD ist der kleinste deutsche Geheimdienst. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Spionage und Sabotage in der Bundeswehr sowie die Überprüfung von Soldaten und Behördenmitarbeitern auf extremistische Einstellungen und Aktivitäten. Der MAD berichtet an die zuständigen Stellen, ist aber nicht selbst für Entlassungen zuständig.

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