/Tor-Netzwerk: Wer das Darknet ermöglicht, könnte bald Straftäter sein

Tor-Netzwerk: Wer das Darknet ermöglicht, könnte bald Straftäter sein

Drei Jahre
Ermittlungen, vier Verurteilungen, eine Tauschbörse für Kinderpornos weniger:
Vergangene Woche endete
der Prozess um die Plattform Elysium
mit hohen Haftstrafen für die Angeklagten.
Die aus
einer Werkstatt im hessischen Bad Camberg
betriebene Plattform war mit mehr
als 80.000 Mitgliedern eine der weltweit beliebtesten Anlaufstellen für Bilder und Videos sexualisierter Gewalt gegen Kinder
im  Darknet – einem Teil des Internets, der nur über spezielle
Software wie den Tor-Browser besucht werden kann.

Elysium ist am Ende, das ist ein Erfolg für die Polizei. Für die deutschen Sicherheitspolitiker soll das aber erst der Anfang sein. Sie wollen dafür sorgen, dass die Betreiber von
Plattformen, auf denen illegale Inhalte wie Kinderpornografie, Drogen und
Waffen verkauft und getauscht werden, künftig härter bestraft werden. Am heutigen
Freitag diskutiert der Bundesrat deshalb über eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs.
Aktivisten und Juristen warnen bereits davor, das Darknet unter einen Generalverdacht zu
stellen und damit einen sicheren Kommunikationsweg zu gefährden.

Mit dem Gesetzentwurf,
den der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) auf den Weg gebracht hat, soll
ein neuer Strafbestand eingeführt werden
. Mit bis zu drei Jahren Haft soll
bestraft werden, “wer eine internetbasierte Leistung, deren Zugang und Erreichbarkeit durch
besondere technische
Vorkehrungen beschränkt ist,
anbietet und deren Zweck oder Tätigkeit
darauf gerichtet ist, bestimmte rechtswidrige Taten zu begehen oder zu
fördern”. Wer eine gewerbliche Plattform betreibt, dem sollen sogar bis zu
zehn Jahren Haft drohen.

Das “Erleichtern von Straftaten” im Darknet soll strafbar sein

Damit haben es
die Politiker vor allem auf die Administratoren von Darknet-Plattformen abgesehen,
auf denen illegale Inhalte gehandelt werden. Die Betreiber lassen sich aufgrund
der technischen Besonderheiten des Tor-Netzwerks, in dem die anonymen Nutzerinnen
und Plattformen nicht durch einzelne IP-Adressen zu identifizieren sind, ohnehin
schwer ausfindig machen. Und falls doch, dann ziehen sie sich darauf zurück, selbst nicht am
Handel teilgenommen zu haben: Sie hätten bloß die Infrastruktur bereitgestellt,
aber nicht gewusst, dass in ihrem Forum Waffen oder Kinderpornos verkauft
wurden, heißt es dann.

Durch die
Gesetzesänderung würde es leichter, die Betreiber zumindest wegen Beihilfe zu
einer Straftat zu verurteilen. In besonders schweren Verdachtsfällen sollen die
Ermittler auch Telefongespräche, E-Mails
oder den Internetverkehr von Verdächtigen überwachen können – sofern ein Richter oder eine Richterin
zustimmt. Das sei für eine “effektive Verfolgung
von mittels internetbasierter Kommunikation begangener Taten” notwendig, heißt es im Antrag für die Gesetzesänderung.

Der Vorschlag aus
NRW mag scharf sein, einigen ist er aber noch nicht scharf genug. Das geht aus
den Änderungen hervor, die der federführende Innen- und Rechtsausschuss
des Bundesrats einbringt. Dessen
Mitglieder fordern die Erhöhung der maximalen Haftstrafe von drei auf fünf
Jahre. Es soll nicht nur bestraft werden, wer Darknet-Dienste mit illegalen
Inhalten “anbietet”, sondern wer diese “zugänglich macht”. Gleichzeitig
soll bereits das “Erleichtern von Straftaten” als zusätzlicher Tatbestand
aufgeführt werden.

Warnung vor böswilliger Auslegung der Paragrafen

Was nach Erbsenzählerei klingt, könnte in der Praxis schwerwiegende Folgen haben. Denn
was genau bedeutet eigentlich “Erleichtern” in diesem Fall?

Um die Frage zu
beantworten, muss man zunächst das Tor-Netzwerk erklären. Es besteht wie eine
Zwiebel aus mehreren Schichten, deshalb auch der Name: The Onion Router. Wer sich darüber einloggt, landet zunächst in der
äußersten Schicht. Nach und nach wird der zusätzlich verschlüsselte
Datenverkehr über weitere Schichten und sogenannte Knotenpunkte (Relays) gelenkt – und damit
seine genaue Herkunft verschleiert. Diese Knotenpunkte bilden das
Rückgrat des Tor-Netzwerkes und die Server werden weltweit von Organisationen,
Universitäten, Vereinen oder Freiwilligen zur Verfügung gestellt.

Würde man die
geplante Gesetzesänderung “böswillig auslegen”, könnten sich bereits
alle Menschen strafbar machen, die einen Tor-Knoten betreiben, sagt der Mainzer
Juraprofessor Matthias Bäcker im
Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung
.
Denn damit würden sie ja auch den Zugang
zu illegalen Inhalten erleichtern. Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Club, sagte
gegenüber netzpolitik.org
: “Der
Gesetzentwurf enthält vorwiegend Gummiparagraphen, die das klare Ziel haben,
Betreiber und Nutzer von Anonymisierungsdiensten zu kriminalisieren.
Absichtlich werden die Tatbestände äußerst unscharf gehalten.”

Hits: 18