/5G-Netzausbau: Gericht lehnt Eilanträge gegen 5G-Lizenzversteigerung ab

5G-Netzausbau: Gericht lehnt Eilanträge gegen 5G-Lizenzversteigerung ab

Die Frequenzauktion für den schnellen Mobilfunk-Übertragungsstandard 5G kann wie geplant stattfinden. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte Eilanträge der bisherigen Mobilfunk-Netzbetreiber gegen die Rahmenbedingungen der Versteigerung ab. Telefónica, Vodafone und Deutsche Telekom hatten gegen die staatliche Vergaberegeln geklagt. Durch die Eilanträge sollten die Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen, wodurch die Auktion vorerst hätte abgesagt oder zumindest verschoben werden müssen.

Diesen Anträgen folgten die Richter aber nicht – sie sahen keine
“Eilbedürftigkeit” der Klagen, deren Hauptsacheverfahren nun wohl erst
in einigen Monaten und damit nach der Auktion starten. Durch die Abweisung der Anträge kann die Versteigerung der Frequenzblöcke wie geplant am kommenden Dienstag starten. Denn die Entscheidungen sind unanfechtbar.

Die Netzbetreiber bemängelten, die von der Bundesnetzagentur erarbeiteten Vergaberegeln seien rechtswidrig. Die Firmen kritisierten unter anderem, dass sie ihre Funknetze unter gewissen Umständen der Konkurrenz öffnen müssen und ihre Investitionen dadurch entwertet würden – sie werteten das Regelwerk als Bremsklotz für den Mobilfunkausbau. Die Konkurrenz – etwa 1&1 Drillisch und Freenet – hatten ebenfalls geklagt, aber aus anderen Motiven. Dieser Eilantrag wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Der neue Übertragungsstandard 5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig. Die 5. Mobilfunkgeneration – daher das Kürzel 5G – hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten bei einer Verzögerung von nahe null, der Datentransfer erfolgt also nahezu in Echtzeit. Dies wiederum ist wichtig für autonomes Fahren von Autos oder in der  Telemedizin wichtig, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten. Zu den Auflagen der Bundesnetzagentur für die Bieter gehört aber auch, dass sie bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit einer Datenrate von mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen müssen. Heute gibt es in diesen Bereichen noch viele Funklöcher. Für Privatkunden spielt 5G jedoch nur eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard 4G oder LTE gut laufen.

Der Ausbau des Mobilfunknetzes ist von einer Diskussion überlagert, ob der chinesische Konzern Huawei daran mitwirken darf. In den USA steht er unter Verdacht, Spionage zu erleichtern. Die Bundesnetzagentur hält den von den USA geforderten Ausschluss des Konzerns für problematisch. Es sei “nicht ohne weiteres möglich, die chinesischen Anbieter zu verbannen”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, dem Nachrichtenmagazin Focus. Die Technik der chinesischen Netzausrüster Huawei und ZTE komme bereits heute in den Mobilfunknetzen mehrerer deutscher Anbieter zum Einsatz.  

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