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Unterhaltsrecht: Zeit ist Geld

Kurz nach dem Weltfrauentag hat der Feminismus zum Kampfmodus
zurückgefunden. Die Wut richtet sich diesmal gegen die Bundesfamilienministerin, Franziska Giffey von der SPD. In einem Interview sagte sie: Väter von Kindern, die nach einer Trennung
bei der Mutter aufwachsen, sollten finanziell entlastet werden. Die Ministerin findet es
nämlich ungerecht, dass Väter auch dann den vollen Unterhalt zahlen müssen, wenn das Kind viel
Zeit bei ihnen verbringt. Mit dieser gängigen Praxis, findet Giffey, müsse Schluss ein.

Bislang ist es so, dass ein Vater, der sich nach der Trennung um seine Kinder kümmert, genauso viel zahlen muss wie einer, der sich überhaupt nicht kümmert. Das Unterhaltsrecht unterscheidet nicht zwischen einem aktiven und einem abwesenden Vater. Das Gesetz stammt aus jener Zeit, als die Rollen zwischen den Geschlechtern noch klar verteilt waren: Der Mann sorgte fürs Geld, die Frau für die Kinder. Und so gilt nach einer Trennung der Eltern bis heute: Meist zahlt der eine, und die andere betreut.

Der Fun-Dad, der sein Kind nur ein paar Stunden lang bespaßt, stirbt aus

Die Realität sieht aber längst anders aus: Der Fun-Dad, der das Kind allenfalls am Wochenende für ein paar Stunden bespaßt und sonst nichts von ihm wissen will, stirbt aus. Immer mehr Väter wollen ihre Kinder aufwachsen sehen, auch nach einer Trennung. Diese Väter wollen ihre Kinder auch unter der Woche und über Nacht in ihrer Nähe haben. Dafür opfern viele Väter ihre Zeit – und zusätzliches Geld. Sie bleiben zu Hause, wenn das Kind krank ist, begleiten es zum Arzt, helfen bei den Hausaufgaben. Sie richten ein zweites Kinderzimmer ein, schaffen ein weiteres Fahrrad an, besorgen Wechselkleidung.

Bei der Frage nach dem Geld spielt der Aufwand der Väter aber bisher kaum eine Rolle: Solange das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat – und das ist bei drei von vier Trennungskindern der Fall –, muss der Vater für den Unterhalt aufkommen. Diese Ungerechtigkeit hat die Ministerin erkannt und ausgesprochen.

Seit ihrer Ankündigung, diese verfehlte Tradition ändern zu wollen, laufen Feministinnen in sozialen Netzwerken Sturm: Giffeys Vorstoß sei “ein Schlag ins Gesicht jeder Alleinerziehenden”, twittert eine Frau. Es gebe weitaus schlimmere Ungerechtigkeiten, meinen andere: Die Ministerin solle sich darum kümmern, den Unterhalt von säumigen Vätern einzutreiben.

Es stimmt ja: Jeder zweite getrennt lebende Vater zahlt seinem Kind keinen Unterhalt. Acht von zehn Alleinerziehenden in Deutschland sind Frauen. Zugunsten der Kinder stecken sie im Job oft zurück und verdienen deshalb deutlich schlechter als die Väter. Kaum eine Gruppe ist so stark von Armut bedroht wie alleinerziehende Frauen. Und da sollen ausgerechnet die Väter entlastet werden?

Es ist ein Skandal, dass sich viele Väter um den Unterhalt drücken und damit oft durchkommen. Doch ein Unrecht wird nicht dadurch kleiner, dass man es gegen ein anderes aufwiegt.

Im Grunde müssten die Kämpferinnen für mehr Frauenrechte eine Reform des Unterhaltsrechts sogar begrüßen. Denn sie bildet eine gesellschaftliche Realität ab, die zu mehr Gleichberechtigung führt. Ein Vater, der seinem Kind auch nach einer Trennung als Bezugsperson erhalten bleibt, möchte ja gerade mehr Verantwortung in der Erziehung übernehmen – und nicht weniger. Alle, die heute gegen Giffeys Reformpläne wettern, verlangen morgen, dass Väter nach der Geburt des Kindes zu Hause bleiben und ihre erwerbstätigen Frauen entlasten sollen. Man kann aber nicht die Abschaffung des Patriarchats fordern und dort, wo sich das zu den eigenen Ungunsten auswirken würde, für dessen Fortbestand kämpfen. Damit verprellen die vermeintlichen Kämpferinnen für die Sache der Frauen ausgerechnet jene modernen und progressiven Männer, die sie für die feministische Revolution dringend brauchen.

Übersehen wird dabei auch, dass es noch einen anderen Weg gäbe, sich Kosten und Fürsorge in der Erziehung zu teilen. Beim sogenannten Wechselmodell lebt das Kind beim Vater und bei der Mutter. Beide kümmern sich abwechselnd zu annähernd gleichen Teilen. Beide betreuen – und beide zahlen, gemäß ihren finanziellen Möglichkeiten. In Belgien, Schweden oder Frankreich ist dieses Wechselmodell die bevorzugte Regelung. So steht es dort auch im Gesetz, und niemand kommt ernsthaft auf die Idee, es für frauenfeindlich zu halten.

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