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G20-Gipfel: 3.500 Verfahren, fünf Haftstrafen ohne Bewährung

Es sind 66 Gesichter, teils so verpixelt, das man sie kaum erkennen kann. Gut eineinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg suchen Staatsanwaltschaft und Polizei erneut öffentlich nach Verdächtigen, die zu den Gewalttätern der Gipfeltage gehört haben sollen. Die Personen auf den Fotos stünden in Verdacht, “Straftaten
von erheblicher Bedeutung begangen zu haben”, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. “Trotz
Ausschöpfung aller milderen Mittel” sei es bisher nicht gelungen, sie zu
identifizieren.

Zum fünften Mal greifen die Ermittlerinnen und Ermittler nun zu dieser Fahndungsmethode, die bei Datenschützern umstritten ist.
Erstmals hatte die Polizei die Bevölkerung im
Dezember 2017 auf diese Weise um Mithilfe bei der Aufklärung der
Ausschreitungen und Plünderungen während des Gipfels gebeten. “Nach wie vor gelingt es
uns, aus den umfangreichen Bild- und Videoaufzeichnungen Bilder von
Tatverdächtigen zu generieren. Auch gegen diese Personen werden wir die
strafrechtlichen Maßnahmen erfolgreich umsetzen”, sagte Timo Zill, Sprecher
der Hamburger Polizei. 

Wie erfolgreich läuft die Aufklärung der Straftaten rund um den Gipfel bislang? 

  • Von den 334 Personen, deren Bilder man bisher veröffentlicht habe, sind laut Polizei inzwischen 106 identifiziert. Gegen wie viele davon ein Verfahren eröffnet wurde und wie viele verurteilt wurden, ist nicht bekannt. Das werde nicht erfasst, heißt es von Staatsanwaltschaft und Polizei.
  • Insgesamt hat die Polizei seit den Krawallen in 3.500 Fällen Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat in 2.443 Fällen Verfahren eröffnet, bei 1.587 davon ist es bisher allerdings nicht gelungen, einen Verdächtigen zu identifizieren. 
  • Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben bisher 1.156 Beschuldigte ausfindig gemacht. In 276 Fällen sei
    Anklage erhoben worden, 336 Verfahren wurden wegen sogenannter Geringfügigkeit
    oder wegen nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt. 73-mal wurde ein Strafbefehl beantragt.
  • Das Gipfelgeschehen wurde laut Hanseatischem Oberlandesgericht bisher in 133 Gerichtsprozessen aufgearbeitet. In 28 Fällen sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, darunter drei Verfahren mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung. In den restlichen Verfahren lautet die Bilanz: 13 Angeklagte wurden freigesprochen, fünf
    Angeklagte wurden zu Haftstrafen ohne und 59 zu Haftstrafen mit
    Bewährung verurteilt. Die Richter verhängten zudem viermal Jugendstrafen mit oder ohne
    Bewährung sowie 14-mal Geldstrafen.
  • Nach massiver Kritik am Verhalten vieler Beamter arbeitet die Polizei den Gipfel auch intern auf. Laut Auskunft der Innenbehörde Mittwoch wurden bisher 166 Verfahren gegen
    Polizistinnen und Polizisten eingeleitet, 92 davon wurden wieder eingestellt. Anklagen seien bislang nicht erhoben worden, teilte die
    Staatsanwaltschaft mit. In einem Fall sei ein Strafbefehl gegen einen
    Polizeibeamten aus Nordrhein-Westfalen erlassen worden. Der Mann
    habe einem Hamburger Kollegen am 9. Juli 2017 in der Großgefangenensammelstelle
    Neuland ein Pfefferspray entrissen. Dabei sei der Hamburger Kollege leicht verletzt
    worden.

Dies ist ein Artikel aus dem Hamburg-Ressort der ZEIT. Hier finden Sie weitere News aus und über Hamburg.

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