/Abstammungsrecht: Katarina Barley will lesbische Co-Mütter anerkennen

Abstammungsrecht: Katarina Barley will lesbische Co-Mütter anerkennen

Bundesjustizministerin
Katarina Barley (SPD) will lesbische Paare durch eine Reform des
Abstammungsrechts stärken. Zukünftig soll die Partnerin der Frau,
die ein Kind zur Welt bringt, automatisch als Mit-Mutter mit allen
Rechten und Pflichten anerkannt werden. Dies geht aus einem
Diskussionsentwurf des Justizministeriums hervor. Das Papier soll als
Grundlage der Beratungen innerhalb der Regierung, mit den Fraktionen,
Ländern und Verbänden dienen. Einen formalen Gesetzentwurf will
Barley im Anschluss an die Diskussionen veröffentlichen. Die
Ministerin will mit ihrem Entwurf “grundlegende Fragen unserer
Gesellschaft” aufwerfen.

“Das
Abstammungsrecht ist mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen
Reproduktionsmedizin und die in der Gesellschaft gelebten
Familienformen teilweise nicht mehr zeitgemäß”, begründete
Barley den Entwurf. “Klar ist: Im Mittelpunkt der Elternschaft
steht immer die Verantwortung für das Kind.”
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD vorgenommen, die
bestehenden Regelungen “im Hinblick auf die zunehmenden
Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der
Gesellschaft” zu überprüfen.

Voraussetzung für die
Anerkennung einer Co-Mutter ist laut Entwurf, dass diese bei der
Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder in
eingetragener Lebenspartnerschaft lebt. Geregelt wird auch der Fall
einer verheirateten schwangeren Frau, die sich gerade von
ihrem Mann trennt und deren Kind nicht vom bisherigen Ehepartner
stammt. Hier soll es künftig möglich sein, dass dem neuen Partner
die Vaterschaft zugeordnet werden kann. Bei lesbischen Paaren würde
die Partnerin die Mit-Mutterschaft übernehmen.

Auch künstliche Befruchtung wird geregelt

Enthalten sind in
Barleys Vorlage auch Regelungen zur künstlichen Befruchtung sowie
zur Embryonenspende. Wer als Partnerin oder Partner gemeinsam mit der
Mutter in die künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines
Dritten eingewilligt hat, soll als Vater oder Mit-Mutter anerkannt
werden können. Voraussetzung ist aber, dass der Samenspender auf die
Elternrolle verzichtet hat und sein Einverständnis mit der
Speicherung seiner Daten im Samenspenderregister erteilt hat. Die
bisherige alleinige Ausrichtung des Rechts auf das traditionelle
Familienbild stoße auf wachsende Kritik, heißt es in Barleys
Entwurf. Der Entwurf will deshalb ein “Abstammungsrecht, das für
herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter
Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes
Regelungsgefüge bereithält”.

Die Vorlage enthält auch Regelungen, mit denen Rechte zur Klärung der
Abstammung ausgeweitet werden. Bislang können Kinder nur klären
lassen, ob ihre rechtlichen Eltern auch die leiblichen sind. Künftig
können die Kinder ab dem 16. Lebensjahr auch bei einer Vermutung
untersuchen lassen, ob es sich bei einem Mann tatsächlich um den
leiblichen Vater handelt. Zudem soll der mutmaßlich genetische Vater
einen Klärungsanspruch erhalten.

Auch
der bisher ungeregelte Umgang mit eingefrorenen überzähligen
Embryonen wird in dem Entwurf behandelt. Wenn die Mutter und der
leibliche Vater zustimmen, können diese gespendet werden. Der
Entwurf hält allerdings auch am Grundprinzip fest, dass ein Kind nie
mehr als zwei Eltern zugeordnet werden soll. Neben der bisherigen
Anknüpfung an die genetisch-biologische Verwandtschaft sollen aber
“soziale und voluntative Kriterien” gestärkt werden.

Barley
hat ihren Entwurf an Verbände und andere Ressorts verschickt. Wann
ein entsprechendes Gesetz beschlossen wird, ist noch offen.

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