/Sigrid Maurer: Gericht hebt Urteil gegen Grünenpolitikerin auf

Sigrid Maurer: Gericht hebt Urteil gegen Grünenpolitikerin auf

Im Herbst vergangenen Jahres war die ehemalige österreichische Nationalratsabgeordnete der Grünen, Sigrid Maurer, wegen übler Nachrede verurteilt worden – das Oberlandesgericht Wien hat dieses Urteil nun aufgehoben. Der Fall muss daher erneut vor dem Landgericht verhandelt werden.

Im Mai 2018 hatte Maurer obszöne Zuschriften mitsamt Absender veröffentlicht, welche sie als Direktnachricht auf Facebook erhalten hatte. Sie argumentierte, dass derlei Zuschriften in Österreich nicht strafbar seien, deren Veröffentlichung folglich auch nicht. Sie habe sich nicht anders zu helfen gewusst, verteidigte Maurer die Veröffentlichung damals.  

Schließlich klagte der mutmaßliche Absender der Nachrichten, die vom offiziellen Account eines Craftbeer-Lokals gesendet worden waren. “Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen”, steht in der von ihr veröffentlichten Nachricht. Der Ladeninhaber argumentierte, der Computer sei auch für seine Gäste zugänglich gewesen, er könne also nicht zweifelsfrei als Absender der Nachrichten gelten.

Das Landgericht Wien war im Herbst in erster Instanz dieser Argumentation gefolgt und hatte Maurer wegen Nachrede eine Geldstrafe von 3.000 Euro bezahlen, dem Bierladenbesitzer 4.000 Euro Entschädigung leisten und die Kosten des Verfahrens tragen lassen.

Das Oberlandesgericht hält jetzt die Argumentation des Ladenbesitzers für wenig glaubwürdig. “Das Erstgericht habe nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet wurden, und nicht beachtet, dass bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten sei”, schreibt das Gericht in einer Stellungnahme.

Auf Twitter begrüßte Maurer das Urteil: “Ich bin zuversichtlich dass ich diesmal gewinne. Es bestätigt sich auch meine Wahrnehmung und die vieler Beobachter_innen dass die Urteilsbegründung absurd war”, schrieb sie.

Hits: 12