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Ostdeutschland: Linke stellt Antrag für Ostquote

Der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck, selbst ein Ostdeutscher, hat zu einer Ostquote für Führungspositionen eine eindeutige Meinung. “Geht’s noch?”, antwortete er, als er unlängst gefragt wurde, ob er ein solches Instrument befürworten würde.

Anders sieht man das bei der Linkspartei. “Nach der Wende gab es in Osteutschland einen Elitenaustausch”, sagt der Linke-Abgeordnete Matthias Höhn. Und daran habe sich auch bis heute nichts geändert. Noch immer gebe es in Ostdeutschland keinen einzigen ostdeutschen Hochschulrektor und auch in vielen Landesbehörden seien Ostdeutsche deutlich unterrepräsentiert. Im Innenministerium in seinem Heimatbundesland Sachsen-Anhalt etwa seien 80 Prozent der Abteilungsleiter aus dem Westen.

Höhn ist überzeugt: Das hat Folgen für die Stimmung und das Lebensgefühl im Osten. “Demokratie funktioniert nur, wenn man mitmachen kann”, sagt er. Die Linke will deswegen an diesem Freitag einen Antrag in den Bundestag einbringen, der aufzeigen soll, wie sich der Anteil der Ostdeutschen unter den Führungskräften zumindest bei den obersten Bundesbehörden steigern ließe. Ein neues Instrument sei dafür gar nicht nötig. “Wir fordern keine neue Ostquote, sondern die Einhaltung des Grundgesetzes”, betont Höhn. Dies sei bisher nicht der Fall. 

Eine Vorschrift für 80 Behörden

Die Linke beruft sich in ihrem Antrag auf Artikel 36 des Grundgesetzes. Dort heißt es in Absatz eins: “Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.” Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu diesem Thema hat der Artikel einerseits den Zweck, die Arbeit der Behörden zu verbessern. Denn diese profitierten von der unterschiedlichen Ortskenntnis der jeweiligen Beamten. Andererseits solle so aber auch in den Ländern das Vertrauen in die Bundesverwaltung gestärkt werden.

Die Norm gilt für alle obersten Bundesbehörden, also etwa das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Bundestagsverwaltung und die Verwaltungen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe. Insgesamt gehe es um 80 Behörden, sagt Höhn. In ihrem Antrag fordert die Linke außerdem, den Grundsatz auch auf Angestellte des Bundes zu übertragen.

Eine fixe Quote ist nach Angaben des wissenschaftlichen Dienstes mit dem Paragrafen allerdings nicht verbunden. Es gehe lediglich um ein “angemessenes Verhältnis”. Kein Land solle über- oder unterrepräsentiert sein. Auch dürfe durch den Artikel 36 nicht das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Prinzip der Bestenauslese eingeschränkt werden. Die Herkunft solle lediglich als weiteres Kriterium bei gleicher Qualifikation herangezogen werden.

Das Problem mit der Herkunft

Doch wer ist überhaupt ein Ostdeutscher? In Zusammenhang mit dem Artikel 36 gelte bisher vor allem der Wohnort als entscheidendes Kriterium für die Bestimmung der Herkunft, heißt es in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Dies ist aber mitunter von Juristen als zu pauschal kritisiert worden. Um den Sinn des Artikels 36 zu verwirklichen, müsse der Bewerber oder die Bewerberin die Verhältnisse in dem Land kennen, dem er zugeordnet werde. Solche Sachkenntnis könne zum Beispiel durch den Schulbesuch oder eine Ausbildung in dem betreffenden Bundesland nachgewiesen werden oder dadurch, dass jemand bereits seit Längerem dort wohne.

Auch mit der Frage, ob man den Begriff “ostdeutsch” überhaupt legal definieren kann, hat sich der Wissenschaftliche Dienst auseinandergesetzt. Ein Kriterium dafür könne sein, dass ein Bewerber selbst oder zumindest ein Elternteil vor dem 9. November 1989 in einem ostdeutschen Bundesland gewohnt haben müsse. Höhn selbst will sich in dieser Frage nicht festlegen. Wer als Ostdeutscher gelten solle, darüber müsse noch diskutiert werden, sagt er. Schließlich habe die Linke ja keinen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern fordere die Bundesregierung lediglich auf, die Umsetzung des Grundgesetzes sicherzustellen.

Vor allem konservative Politiker hatten sich in den vergangenen Wochen gegen eine Ostquote ausgesprochen. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte (CDU), sagte ZEIT ONLINE, auch er halte die fehlende Vertretung von Ostdeutschen in Führungspositionen dauerhaft nicht für hinnehmbar. Quoten seien aber das falsche Instrument. Das zeigten schon die Schwierigkeiten, die es mache, zu definieren, wer eigentlich ostdeutsch sei. “Was wir aber auf jeden Fall brauchen, ist eine Sensibilität von allen, die in Verantwortung sind.” 

Im Bundestag dürfte der Antrag der Linken wohl keine Mehrheit finden. In der künftigen Debatte um eine angemessenere Beteiligung von Ostdeutschen könnte der Hinweis auf das Grundgesetz aber dennoch noch eine Rolle spielen.        

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