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NetzDG: Netzwerkdurchsetzungsgesetz findet kaum Anwendung

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird bisher kaum angewendet: Nur ein kleiner Anteil der gemeldeten Fälle verstößt tatsächlich gegen die Regelungen. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht der zuständigen eco-Beschwerdestelle hervor.

Insgesamt wurden der Beschwerdestelle im vergangenen Jahr demnach 8.617 Fälle gemeldet, Hinweise zu Spammails und Inhalte aus dem Usenet nicht mit eingerechnet. Nach der juristischen Prüfung stellten sich 3.096 Fälle als tatsächlich berechtigt heraus – das entspricht einem Rückgang von 23,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der Anteil der Verstöße, die im weitesten Sinne als rassistisch eingestuft wurden, liegt den Angaben zufolge mit insgesamt 62 Fällen bei nur zwei Prozent. Ein Fünftel davon waren offensichtliche Verstöße, bei den restlichen Fällen habe es einer intensiven rechtlichen Prüfung bedurft. Den größten Anteil machten laut dem Internetverband Beschwerden zu Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen aus. Ihr Anteil betrug 72 Prozent.

“Hochwertige juristische Bewertung” soll Vorrang haben

Die rechtliche Bewertung gemeldeter Inhalte wie Hass und Gewaltdarstellungen solle auch künftig von Experten durchgeführt werden, forderte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle. Im Kernteam in Köln arbeiten derzeit ausschließlich Volljuristen.

“Wenn die Grundrechte bei der Bewertung von Inhalten eine wesentliche Rolle spielen, gilt es, einer hochwertigen juristischen Bewertung den Vorrang einzuräumen”, sagte Koch-Skiba. Der aktuelle Jahresbericht zeige, dass die Unternehmen Inhalte überwiegend aufgrund von Verstößen gegen ihre eigenen Standards entfernten. Rechtsverstöße wie Hass, Hetze und Beleidigungen würden auch in der digitalen Welt sehr ernst genommen.

Das seit Oktober 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hass und Hetze im Netz war maßgeblich vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorangebracht worden. Es schreibt Internetplattformen vor, klar strafbare Inhalte in einer festgelegten Frist nach einem ersten Hinweis darauf selbst zu löschen, und sieht bei Verstößen Geldstrafen vor. Kritiker sahen die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, da die Plattformbetreiber möglicherweise vorschnell Beiträge löschen könnten, um Strafen zu vermeiden.

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