/Landgericht Wiesbaden: Angeklagter gesteht Tötung von Susanna F.

Landgericht Wiesbaden: Angeklagter gesteht Tötung von Susanna F.

Im Wiesbadener Prozess gegen den 22-jährigen Ali B. hat der Angeklagte die Tötung der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz gestanden. Er habe das Mädchen im Sitzen erwürgt, wisse aber nicht, wie dies habe geschehen können, sagte B. vor dem Landgericht aus. Die ihm ebenfalls vorgeworfene Vergewaltigung Susannas stritt B. erneut ab.

Zum Prozessbeginn machte B. zunächst Angaben zu seiner Person. Unter anderem äußerte er sich zu seinem Drogenkonsum. B. gab an, häufiger Marihuana und Kokain konsumiert zu haben.

Susannas Leiche war Anfang Juni 2018  – zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens – gefunden worden. B. gestand bereits in den Vernehmungen die Tötung des Mädchens, bestritt jedoch eine Vergewaltigung. Er hatte sich kurz nach der Tat mit seiner Familie in den Irak abgesetzt. Dort war er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und zurück nach Deutschland gebracht worden.

Die Verteidigung monierte, dass dies ein Verfahrenshindernis darstelle, weil es nie ein offizielles Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gegeben habe. Das Gericht lehnte den Antrag aber ab.

An der Rückholung B.s aus dem Irak hatte sich auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann persönlich beteiligt. Ein deshalb gegen ihn eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung wurde inzwischen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Der Fall Susanna F. hatte zu einer politischen Debatte geführt. Zum einen demonstrierten in Mainz verschiedene Gruppen gegen sexualisierte Gewalt und gegen Einwanderung. Auf der anderen Seite protestierten mehrere Bündnisse gegen Rassismus.

Weiterer Prozess geplant

Am Dienstag kommender Woche beginnt in Wiesbaden ein weiterer Prozess gegen B., in dem der 14-jährige Mansoor Q. mitangeklagt ist. In diesem Fall geht es um die mehrfache Vergewaltigung und den schweren sexuellen Missbrauch einer Elfjährigen.

Auch gegen Q. erhob die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage. Ihm wird zusätzlich vorgeworfen, zusammen mit B.s strafunmündigem Bruder die Elfjährige zweimal vergewaltigt und sie bedroht zu haben. Über die Zulassung entschied das Landgericht bislang nicht. In beiden Prozessen gegen Ali B. sind Termine bis Mai angesetzt. Die Verhandlung um Susannas Tod könnte allerdings deutlich länger dauern.

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