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Landgericht Berlin: Hohes Alter schützt vor Mietkündigung

Zwei Senioren dürfen in ihrer Wohnung bleiben, weil ein Umzug unzumutbar wäre, urteilt ein Berliner Gericht. Offen bleibt, welches Alter vor Kündigung schützt.

Landgericht Berlin: Der Verlust der Wohnung stellt laut den Berliner Richtern unabhängig von gesundheitlichen Folgen eine "Härte" für Senioren dar.

Der Verlust der Wohnung stellt laut den Berliner Richtern unabhängig von gesundheitlichen Folgen eine “Härte” für Senioren dar.
© Westend61/imago

Das Berliner Landgericht hat die Rechte von betagten Mietern gestärkt. Diese können laut Urteil allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Eine Wohnungseigentümerin wollte zwei Senioren wegen Eigenbedarf kündigen. Die beiden 87 und 84 Jahre alten Mieter widersprachen mit Verweis auf ihr Alter, ihren Gesundheitszustand und ihre beschränkten finanziellen Mittel. Das Gericht gab den beiden weitgehend recht: Den Beklagten stehe ein Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu. Der Verlust der Wohnung stelle auch unabhängig von gesundheitlichen Folgen eine “Härte” für Seniorinnen und Senioren dar.

Die Richter führten jedoch nicht aus, ab welchem Alter Mieter sich darauf berufen können. Bereits zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung 2015 seien die beiden Beklagten schließlich über 80 Jahre alt gewesen; ihr Alter sei “nach sämtlichen in Betracht zu ziehenden Beurteilungsmaßstäben hoch”.

Der Vermieter oder die Vermieterin kann in einem solchen Fall demnach nur recht bekommen, wenn er oder sie bei Fortsetzung des Mietverhältnisses “besonders gewichtige persönliche oder wirtschaftliche Nachteile” geltend machen kann. Im aktuellen Fall wollte die Klägerin die Wohnung aber demnach nicht einmal ganzjährig nutzen, es sei ihr um “bloßen Komfortzuwachs und die Vermeidung unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile” gegangen.

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