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Austrittsabkommen: Es ist kompliziert

Seit mehr als 100 Tagen liegt ein Ausstiegsvertrag vor, doch bislang hat es die britische Regierungschefin Theresa May nicht geschafft, ihn mit einer Mehrheit im britischen Parlament zu verabschieden. Kurz vor der entscheidenden Abstimmung am Dienstagnachmittag war May daher am Montag erneut nach Straßburg gereist. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, sichtlich genervt von weiteren Verhandlungen, und May präsentierten dann spätabends die Ergebnisse. Der Rechtsberater der britischen Regierung,
Geoffrey Cox, ist skeptisch: Die Zusagen der EU an May verringerten
zwar das Risiko, dass Großbritannien unbefristet und unfreiwillig im
Backstop gehalten werden könne, sagt er. Es blieben aber einige
Risiken bestehen.

Was aber haben May und Juncker genau beschlossen? Veröffentlicht wurde eine rechtlich bindende gemeinsame Erklärung der EU und Großbritanniens und eine von Großbritannien einseitig vorgetragene Interpretation dieser Erklärung.

Die gemeinsamen Erklärung Großbritanniens und der EU wiederholt eigentlich nur mit anderen Worten und rechtlich bindend das im Austrittsvertrag bereits vorgesehene Verfahren, sollten sich Großbritannien und die EU über den Backstop, die Notlösung für die irische Grenze, streiten. Hier ist vorgesehen, dass Großbritannien eine gemeinsame Kommission anrufen kann und dann – bei weiterem Streit – der Fall vor ein unabhängiges Schiedsgericht geht, was im Zweifel die Interpretation des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigen muss. Im Austrittsvertrag – und jetzt auch wieder in der neuen gemeinsamen Erklärung – ist festgelegt, dass Großbritannien der EU nachweisen muss, dass die EU Großbritannien arglistig – und darauf kommt es an – im Backstop gefangen halten will. Der britische Generalstaatsanwalt wollte diese Beweislast umkehren. Darauf hat sich die EU nicht eingelassen.

Des Weiteren wurde vereinbart, dass beide Seiten umgehend die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen aufnehmen werden. Das war aber bereits vorher im Austrittsvertrag geregelt. Auch soll intensiv nach technischen Möglichkeiten gesucht werden, um den Backstop durch andere Maßnahmen zu ersetzen. Auch das war ähnlich bereits vorher festgelegt worden.

In der Interpretation durch die britische Regierung betont Theresa May, dass durch die Zusatzvereinbarung der Backstop nicht dauerhaft in Kraft bleiben kann. Diese Erklärung hat jedoch keinerlei rechtliche Wirkung und beeinflusst den Austrittsvertrag und die neue gemeinsame Erklärung nicht.

Der irische Regierungschef hat noch am Montagabend sein Einverständnis zu dieser Erklärung gegeben. Die irische Regierung betonte allerdings, dass die neue Abmachung “den Sinn des Austrittsvertrags und des Backstops nicht ändere” und dass der Backstop gelte, bis ein Freihandelsabkommen vereinbart wird. Das ist wichtig, schließlich ist Irland am stärksten vom Brexit betroffen und hat de facto eine Vetoposition, da die EU einstimmig über den Austritt Großbritanniens abstimmen muss. Die neue gemeinsame Erklärung soll der Europäische Rat auf seinem Gipfeltreffen kommende Woche verabschieden, wenn das britische Parlament am Dienstag das Austrittsabkommen annimmt.

Ist das jetzt etwas Neues?

Neu ist, dass beide Seiten erklären, dass ein Schreiben von EU-Kommissionspräsident Juncker und EU-Ratspräsident Donald Tusk vom Januar nun rechtlich verbindlichen Charakter hat und das Austrittsabkommen ergänzt. Das war im Januar noch vage. Dieser Brief beteuert schon damals, dass London und Brüssel so schnell wie möglich in Verhandlungen gehen wollen, um den Backstop zu verhindern. Das Problem für May bei all diesen neuen Erklärungen ist allerdings: Die britische Regierung hat es nicht geschafft, dass das ursprüngliche Austrittsabkommen zwischen EU und Großbritannien neu aufgeschnürt wurde. Die neuen Vereinbarungen erfüllen auch nicht die Bedingungen der britischen Hardliner, die wollten, dass der Backstop komplett ausgehebelt würde. Es gibt auch kein fixes Enddatum für den Backstop, wie von den Hardlinern verlangt.

In London hieß es in britischen Medienberichten, dass sich der Generalstaatsanwalt Geoffrey Cox bereits am Montag spätabends negativ geäußert hätte, weil weiterhin die Gefahr bestehe, dass Großbritannien dauerhaft im Backstop gefangen bliebe, genau dann nämlich, wenn Großbritannien der EU keine Arglistigkeit nachweisen kann.

Für das Parlament ist wichtig, ob Cox seine Meinung dennoch ändert. Entscheidend ist auch, wie die nordirische DUP urteilt. Wenn die Nordiren aus politischen Gründen sagen, dass sie trotz allem den Austrittsvertrag akzeptieren, wird den Hardlinern ein Argument genommen, gegen den Austrittsvertrag von May zu stimmen. Dann kippt die Stimmung.

Ob es dieses neue Dokument schafft, die Brexit-Gegner und Kritiker des Abkommens im britischen Parlament zu überzeugen? Schwer zu sagen, da es kaum komplett Neues enthält. Nur ein Punkt war eindeutig, den Juncker am Montagabend in Strassburg betonte, während er neben Theresa May saß: “Es wird keine weiteren Versicherungen und Ergänzungen geben.”

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