/Nasrin Sotudeh: Iranisches Gericht verurteilt Menschenrechtlerin zu sieben Jahren Haft

Nasrin Sotudeh: Iranisches Gericht verurteilt Menschenrechtlerin zu sieben Jahren Haft

Die iranische Menschenrechtlerin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotudeh ist in Teheran zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Wie die Nachrichtenagentur Isna den zuständigen Richter zitiert, wurde die 55-Jährige “vom Revolutionsgericht wegen staatsfeindlicher Propaganda mit fünf
und wegen Beleidigung des obersten Führers Ali Chamenei mit zwei Jahren Haft” belegt.

Sotudeh sitzt seit ihrer Verhaftung im vergangenen Juni im
berüchtigten Ewin-Gefängnis in der Hauptstadt Teheran. Neben
staatsfeindlicher Propaganda und Beleidigung des Führers wurde ihr auch
Spionage unterstellt.

Die Aktivistin hatte alle Vorwürfe kategorisch
zurückgewiesen und erkennt auch das Urteil des Revolutionsgerichtes nicht an. Sie hatte es ebenfalls abgelehnt, eine Kaution von
umgerechnet 125.000 Euro bis zu ihrem Gerichtstermin zu hinterlegen.
Zudem protestiert sie mit einem Hungerstreik gegen das Urteil und ihre
Behandlung im Gefängnis. Ihr Fall wird nun von einem Berufungsgericht erneut verhandelt.

Sotudeh gehört zu den renommiertesten Menschenrechtsaktivisten in Iran. Sie
arbeitete hauptsächlich als Anwältin für Dissidenten. Zudem hatte Sotudeh die Verteidigung junger Frauen
übernommen, die gegen das Kopftuchverbot protestiert hatten und in Haft
gekommen waren.

Ehemann der Aktivistin ebenfalls in Haft

Die Sacharow-Preisträgerin – der Preis wurde ihr 2012 vom EU-Parlament für ihr besonderes
Engagement verliehen – war bereits 2010
wegen angeblicher Propaganda gegen das von islamischen Geistlichen
beherrschte Establishment zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Nach der
Wahl Hassan Ruhanis zum Präsidenten wurde die Regimekritikerin im
September 2013 vorzeitig aus der Haft entlassen.

Zuletzt wurde ihr Mann Resa Chandan von einem Revolutionsgericht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Laut des Richterspruchs darf er zudem das Land zwei Jahre nicht verlassen, nicht Mitglied
einer politischen Partei werden, keine journalistische Tätigkeit ausüben
und auch nicht in sozialen Medien aktiv sein. Auch Chandan hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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