/Bundesamt für Verfassungsschutz: AfD darf öffentlich nicht als “Prüffall” bezeichnet werden

Bundesamt für Verfassungsschutz: AfD darf öffentlich nicht als “Prüffall” bezeichnet werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung
des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Nennung
der AfD als “Prüffall” untersagt hatte. Der Verfassungsschutz dürfe zwar prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe, öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, teilte das Kölner Verwaltungsgericht mit. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg.               

Der Geheimdienst werde gegen diese Entscheidung keinen
Rechtsbehelf einlegen, teilte die Behörde mit. Den Verzicht auf eine Beschwerde vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster, begründete Thomas Haldenwang, der Präsident der BfV: Die Klärung von Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit
des BfV solle nicht weiter “vom eigentlichen Thema ablenken”. “Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige
Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter
Extremismusverdacht stehenden AfD-Teilorganisationen ‘Der Flügel’ und
‘Junge Alternative’ zu beobachten”, sagte Haldenwang.

Der AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland sagte zur Entscheidung der Behörde, es sei eine “späte Einsicht, dass man (der
Verfassungsschutz) nicht rechtsstaatlich gehandelt hat”. Der Co-Parteichef
Jörg Meuthen hatte bereits nach der Entscheidung des Kölner Gerichts
erklärt, damit sei die “politisch motivierte Instrumentalisierung” des
Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Das Verwaltungsgericht Köln teilte mit: Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die
öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall
sei. Der
Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine “negative
Wirkung” zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels
Rechtsgrundlage “rechtswidrig und auch unverhältnismäßig”, urteilten die
Richter.

Mitte Januar war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als Prüffall eingestuft
hatte. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen.

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