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Verkehrsregeln: Ist die Mittellinie tabu?

Darf man an Hindernissen vorbeifahren,
wenn man dazu eine durchgezogene Mittellinie oder eine Sperrfläche überfahren
muss? In der Fahrschule lernt man ja, dass Radfahrer dann nicht überholt werden
dürfen, aber darf man an einem haltenden Postauto, an einem Bus oder an einer
Straßenbahn an einer Haltestelle vorbeifahren?, will ZEIT-ONLINE-Leser Frederic
Nerlich aus Dresden wissen.

Die
in der Fahrschule erlernten Grundsätze sollten Autofahrerinnen und Autofahrer
auch im Alltag beherzigen, etwa gegenseitige Rücksichtnahme und vorausschauendes
Fahren. Das gilt auch für die Regel, eine durchgezogene Linie als
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder auch eine Sperrfläche (Zeichen 298)
nicht zu überfahren oder zu benutzen, auch nicht teilweise.

Allerdings
gibt es dabei noch Details zu beachten, wie Verkehrsrechtsexperte Herbert
Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert. “Bei der
durchgezogenen Linie werden drei Funktionen unterschieden: ob sie den für den
Gegenverkehr vorbehaltenen Teil der Fahrbahn oder mehrere für den
gleichgerichteten Verkehr vorbehaltenen Streifen oder als Fahrbahnbegrenzung
den Seitenstreifen oder Sonderwege abtrennt. Fährt man an Radlern auf einem
solchen Sonderweg vorbei oder überholt sie, verlangt die Rechtsprechung, dass
ein ausreichender Seitenabstand eingehalten wird”, sagt Engelmohr. “Die
Gerichte begründen diese Anforderung mit dem Ausschwenken der Radler beim
Fahren. Der ausreichende Abstand dient deren Schutz und Sicherheit.”

Im
Fall des von unserem Leser geschilderten Beispiels gilt deshalb: “Kann ein
Radfahrer oder eine Radfahrerin nicht mit ausreichendem Seitenabstand überholt
werden, ohne die durchgezogene Mittellinie auch nur teilweise zu überfahren,
muss man hinter dem Radfahrer bleiben und darf nicht überholen”, sagt Engelmohr.

Anders
sieht es dagegen bei stehenden Fahrzeugen und anderen Hindernissen aus, wie
Engelmohr erklärt. “In diesem Fall darf man mit der gebotenen Vorsicht und
Umschau ausnahmsweise darum herumfahren, sofern man nicht den Gegenverkehr oder
andere Verkehrsteilnehmer auf den links befindlichen, gleichgerichteten
Fahrstreifen gefährdet.” In diesem Fall dürfen also beispielsweise die vom
Leser genannten Fahrzeuge wie ein Postauto, ein Linienbus oder eine Straßenbahn
vorsichtig überholt werden.

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