/Pflanzenschutzmittel: EU-Behörde muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren

Pflanzenschutzmittel: EU-Behörde muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren

Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa muss der Öffentlichkeit laut einem Urteil Zugang zu Studien über ein mögliches Krebsrisiko des Pflanzenschutzmittels Glyphosat gewähren. Die Entscheidung, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, teilte das EU-Gericht in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Dem Gericht zufolge ist das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen zu Glyphosat höher zu bewerten als der Schutz von Geschäftsinteressen. Das Interesse bestehe nicht nur darin, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt worden sei, sondern auch, wie die Umwelt dadurch beeinträchtigt werde.

Glyphosat war 2017 in der Europäischen Union nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Zuvor hatte die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat im März 2015 als “wahrscheinlich krebserregend” für den Menschen eingestuft. Dabei beurteilte die Agentur allerdings prinzipiell, ob die chemische Zusammensetzung von Glyphosat potenziell gesundheitsgefährdend sein kann.

Andere Institute, darunter etwa das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), aber eben auch die Efsa, sehen
Glyphosat weiterhin nicht als akut gesundheitsgefährdend. Sie schätzen dabei das Risiko ein, ob die Anwendung des Pestizids vor allem für die allgemeine Bevölkerung gefährlich sein könnte. Zuletzt war im Mai 2016 ein weiteres Fachgremium, an dem die WHO beteiligt war, zu dem Ergebnis gekommen: “Glyphosat ist nicht krebserregend.” Seither gibt es einen politischen und öffentlich ausgetragenen Streit über die Zukunft des Pestizids. Vor allem in Deutschland hatte es größere Proteste gegeben.

Einer der Streitpunkte: Die Bewertungen von Glyphosat beruhen in Teilen auch auf Studien, die nicht öffentlich zugänglich waren. Unter anderem vier grüne Europaparlamentarier hatten dagegen geklagt, dass die Efsa ihnen den Zugang verwehrt hatte. Die Efsa begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten. Darunter war unter anderem die mittlerweile vom Agrar- und Pharmakonzern Bayer übernommene US-Firma Monsanto.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, künftig auf das umstrittene Pflanzenschutzmittel verzichten zu wollen. So sollen nach dem Willen des
Umweltbundesamtes (UBA), das der Zulassung von glyphosathaltigen Mitteln zustimmen muss, von 2020
an strengere Auflagen für den Schutz der Artenvielfalt gelten. Glyphosat steht auch in der Kritik, weil es mitunter der Biodiversität und der
Lebendigkeit von landwirtschaftlich genutzten Böden schaden kann
. Zuletzt hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung des
Pflanzenschutzmittels aber noch einmal bis zum Jahresende verlängert.

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