/Parteispenden: AfD muss mit hoher Geldstrafe rechnen

Parteispenden: AfD muss mit hoher Geldstrafe rechnen

Die Bundestagsverwaltung geht offenbar davon aus, dass der AfD-Europawahlkandidat Guido Reil im Landtagswahlkampf 2017 in Nordrhein-Westfalen von illegaler Parteienfinanzierung durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG profitiert hat. Laut einem Bericht von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR handelt es sich nicht um direkte Geldzahlungen, sondern um Sachleistungen – Werbeplakate und Flyer im Wert von etwa 50.000 Euro. Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz sind illegal, wenn sie 1.000 Euro übersteigen.

In ihrem Rechenschaftsbericht über die Parteifinanzen für das betreffende Jahr habe die AfD den Fall zwar anonymisiert erwähnt, die fraglichen Beträge aber nicht als Parteispende gewertet. Die Bundestagsverwaltung sieht das wohl anders, die AfD müsse sich demzufolge auf eine Strafzahlung von mehr als 100.000 Euro wegen möglicherweise nicht legaler Spenden einstellen. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen bestätigte dem Rechercheverbund, dass die Verwaltung des Bundestages in einem Schreiben an die Partei zunächst das geplante Strafmaß im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil umrissen habe. Die AfD werde zunächst Widerspruch einlegen und später auch gegen die Festlegung klagen, kündigte Meuthen an.

Nach SZ-Informationen handelt es sich noch nicht um den formalen Bescheid, vielmehr werde der Partei die
Möglichkeit einer letzten Anhörung gewährt. Der Bundestag wollte sich dazu offiziell nicht äußern. Ein Sprecher teilte mit: “In dem genannten Fall ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Bundestagsverwaltung kann daher dazu im Moment keine Erklärungen veröffentlichen.” 

Auch Parteichef Meuthen von Prüfung betroffen

Reil ist Kandidat der AfD für die Europawahl. Er steht hinter Parteichef Meuthen auf dem zweiten Platz der bundesweiten AfD-Bewerberliste. Auch Meuthen hatte dem Bericht zufolge in seinem Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg kostenlose Plakate, Flyer und eine Homepage für seinen persönlichen Wahlkampf von der Schweizer Agentur erhalten. Im Fall Meuthen sei der Partei bisher noch kein Bescheid des Bundestages zugestellt worden – Meuthen sagte aber, dass er mit einer ähnlichen Entscheidung der Bundestagsverwaltung rechne.

Diese Verfahren waren bisher weitgehend unbekannt. Öffentlich wurden zwei weitere Großspenden, die der Kreisverband von Fraktionschefin Alice Weidel 2017 und 2018 aus unklarer Quelle erhielt und die die Partei nicht ordnungsgemäß dem Bundestag anzeigte. Statt die verdächtigen Beträge dorthin weiterzuleiten, zahlte die Partei sie den Spendern zurück und muss nun mit Strafe in dreifacher Höhe rechnen.

Im Fall der ersten Spende – 132.000 Euro – hatte die AfD im Dezember 2018 eine Stellungnahme bei der Bundestagsverwaltung eingereicht, in deren Anhang sie eine Liste mit 14 Namen angeblicher Spender beilegte. Diese ist zumindest zum Teil identisch mit Spenderlisten, welche die AfD in den Fällen Reil und Meuthen eingereicht hatte. Die Staatsanwaltschaft Konstanz, die im Fall der Spenden an Alice Weidels Kreisverband am Bodensee ermittelt, hatte vor Kurzem mitgeteilt, dass Zweifel bestünden, ob hinter diesen Namen die wahren Geldgeber stehen.

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