/Herbert Grönemeyer: Fotografen wegen falscher Verdächtigung Grönemeyers verurteilt

Herbert Grönemeyer: Fotografen wegen falscher Verdächtigung Grönemeyers verurteilt

Im Prozess um falsche Beschuldigung des Musikers Herbert Grönemeyer hat das Kölner Landgericht zwei Reporter zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Fotograf und der Kameramann erhielten wegen falscher Verdächtigung Grönemeyers jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Wegen Falschaussage müssen sie außerdem Geldstrafen von 90 Tagessätzen zahlen – das summiert sich in einem Fall auf 6.750 Euro, für den anderen Angeklagten auf 900 Euro.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden Angeklagten den Sänger im Jahr 2014 bei einer Begegnung am Flughafen Köln/Bonn in eine Falle gelockt. “Es war von vornherein ihr Ziel, ihn zu provozieren und dann seine wütende Reaktion zu filmen”, sagte Richter Achim Hengstenberg.

Bei dem Vorfall war Grönemeyer mit seiner Lebensgefährtin und seinem Sohn unterwegs, als die Fotografen auftauchten. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer von ihnen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: “Fuck off! Fuck off! Ich bin privat hier, du Affe!”. Später läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn augenscheinlich im Nacken, der Mann geht zu Boden.

“Verletzungen selbst zugefügt oder zufügen lassen”

Die 37 und 39 Jahre alten Fotografen hatten behauptet, der Sänger habe sie angegriffen und verletzt. Dazu stellte Hengstenberg fest: “Die Angeklagten haben sich diese Verletzungen selbst zugefügt oder sich zufügen lassen.” Dies sei besonders perfide. Die Angaben der Angeklagten ließen sich durch das Video nicht belegen, im Prozess hätten sie sich mehrfach in Widersprüche verwickelt.

Zwar habe Grönemeyer tatsächlich mit einer Tasche nach einem der Fotografen geschlagen und ihn möglicherweise auch getroffen, sagte Hengstenberg. Doch der Künstler habe aus Nothilfe gehandelt und verhindern wollen, dass Fotos von seiner Familie gemacht wurden. Grönemeyer hatte im Prozess ausgesagt, er habe zuerst an einen Anschlag gedacht, als die Fotografen ihre Kameras auspackten.

Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die achtmonatige Bewährungsstrafen gefordert hatte. Hengstenberg sagte, die Kammer habe keinerlei “Promi-Bonus” berücksichtigt.

Verteidigung kündigt Revision an

Grönemeyers Anwalt bezeichnete das Urteil in einer Mitteilung als Genugtuung. Der Künstler sei “eindeutig Opfer von Straftätern
geworden”. Die Verteidigerinnen der Angeklagten kündigten dagegen an, das Urteil anzufechten.

Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, das die beiden Fotografen gegen Grönemeyer angestrengt hatten, wurde eingestellt. 

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