/Verbot von Tiertransporten: Julia Klöckner wirft Ländern überstürztes Handeln vor

Verbot von Tiertransporten: Julia Klöckner wirft Ländern überstürztes Handeln vor

Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hat ihren Länderkolleginnen und -kollegen vorgeworfen, mit Vorstößen für einen Stopp umstrittener Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten zu schnell vorgeprescht zu sein. “Den Druck, unter dem die Länder jetzt stehen, haben sie mit
ihrem überstürzten Handeln selbst verursacht”, sagte Klöckner.
“Besser wäre gewesen, erst eine rechtliche Klärung herbeizuführen und
dann entsprechend behördlich zu agieren und nicht umgekehrt.” 

Die Ministerin will die Länder daher noch vor der nächsten
Agrarministerkonferenz vom 10. bis 12. April zu einem Gespräch einladen. In dem Treffen soll es um den Vollzug des Tierschutztransportrechts
gehen, das in der Zuständigkeit der Länder liegt.

Das Landwirtschaftsministerium in Kiel hatte am Montag ein vierwöchiges Ausfuhrverbot von Schlacht- und Zuchttieren in bestimmte Nicht-EU-Staaten verhängt. Amtsveterinäre dürfen in diesem Zeitraum weder Transporte genehmigen noch Voratteste ausstellen. Ressortchef Jan Philipp Albrecht (Grüne) sagte, er wolle auf
ein bundesweit abgestimmtes und rechtssicheres Vorgehen drängen.

Grausame Schlachtbedingungen

In Bayern hatte das zuständige Umweltministerium bereits in der vergangenen
Woche beschlossen, Viehtransporte in Drittstaaten vorerst zu unterbinden. Das Ausfuhrverbot bezieht sich unter anderem auf die Türkei, den Jemen,
Marokko, Algerien, Ägypten und Usbekistan. Andere
Bundesländern warten noch ab.

Hintergrund ist ein neues Gutachten. Es kommt zu dem Schluss, dass Veterinäre, die
Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten genehmigen, sich der Beihilfe
zur Tierquälerei schuldig und damit strafbar machen. In ihrem
Fachartikel schildern der Amtsrichter Christoph Maisack und der Tiermediziner Alexander Rabitsch
unter Berufung auf Fernsehbilder und eigene Recherchen die teils
grausamen Schlachtbedingungen in vielen Nicht-EU-Ländern, besonders in
der Türkei, im Nahen Osten oder im Maghreb. Kontrollen seitens der EU in den Drittstaaten gibt es nicht.

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