/Passentzug: Jetzt wird ausgedeutscht!

Passentzug: Jetzt wird ausgedeutscht!

Das ist jetzt eine Zäsur. Eine echte Zäsur. Es geht darum, dass eingebürgerten Deutschen mit zwei Staatsangehörigkeiten künftig der Pass entzogen werden soll.

“Doppelstaatler, denen die konkrete Beteiligung an einer Kampfhandlung einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, müssen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können“, sagt Katarina Barley. Die sozialdemokratische Justizministerin will das gemeinsam mit dem Innenminister Horst Seehofer umsetzen.

Der Auslöser dieser Maßnahme, für die man das Grundgesetz ändern müsste, ist folgender:

Derzeit halten Kurden in Syrien eine Gruppe von IS-Kämpfern gefangen, unter denen sich einige deutsche Staatsangehörige befinden. Diese Gruppe teilt sich offenbar in solche, die von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft hatten, und solche, die sie erst später erlangten. Um das Vorgehen in ähnlichen Fällen für die Zukunft zu regeln, lautet der Vorschlag, plakativ gesprochen: Die Betroffenen sollen nach den Kevins und den Karims sortiert werden. Die Kevins können zurück nach Deutschland überführt und nach den Regeln des deutschen Rechtsstaates bestraft und resozialisiert werden. Die nachträglich eingebürgerten Karims müssen sich bemühen, in das Land ihres Zweitpasses zu gelangen, oder sollen bleiben, wo sie sind.

Das ist in vielerlei Hinsicht wirklich erschütternd.

Kriminelle Ausländer auszuweisen, war ursprünglich mal eine Forderung aus dem rechten Lager. Wenn Kinder kriminell wurden, die in Deutschland geboren und aufgewachsen waren und keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten, konnte es passieren, dass sie ihren Aufenthaltsstatus verloren und zurück in das Herkunftsland ihrer Eltern überführt wurden. Es gibt einige prominente Fälle in der Vergangenheit, die Kinder mit türkischer Migrationsgeschichte betreffen. Die Rede ist hier nicht von Flüchtlingen oder Geduldeten.

Neu ist, dass man nun auch die Ausdeutschung von “Eingedeutschten” ermöglichen will, also von solchen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Genau genommen wäre das ein Rauswerfen aus dem Land, dem sie angehörig sind.

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sollte so etwas umgesetzt werden. Bislang kennt man diese Praxis der Ausbürgerung nur aus dem NSDAP-geführten Deutschland und der DDR. Seither hat sich keine Partei getraut, diese Idee wiederzubeleben. Mit einer Ausnahme. Die AfD fordert in ihrem Bundesprogramm:

“Ausbürgerung krimineller Staatsbürger mit Migrationshintergrund: 1. bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung; 2. bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z. B. IS); 3. bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten dadurch staatenlos werden.”

Diese Forderung ist die gesetzliche Legitimierung zur, wie Alexander Gauland es einmal so eindrücklich nannte, “Entsorgung in Anatolien”. Das Entsetzliche ist, dass es gar keiner Regierungsbeteiligung der Rechtsradikalen mehr bedarf, sondern dass nun ohne große Not ein Teil dieser Forderung vom CSU-Innenminister und – das ist der weitaus verstörendere Aspekt – von der sozialdemokratischen Justizministerin umgesetzt werden soll. Das folgt dem rechtsradikalen und völkischen Verständnis davon, wer ein “echter” Deutscher ist und wer nicht.

Nicht nur der AfD, allen rechtsextremen Strömungen war es immer wichtig, zwischen “echten” Deutschen und “Passdeutschen” zu unterscheiden. Denn ihrer Auffassung nach kann jemand, der kein deutsches Blut hat, nicht deutsch sein, Pass hin oder her. Deshalb dürfe ihn auch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht vor einer Entrechtung schützen. “Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer”, dieser Grundsatz war rechtsradikalen Kräften immer ein Dorn im Auge. Er ist übrigens historisch bedingt: Durch den Entzug der Staatsbürgerschaft wurden Millionen Juden staatenlos und infolgedessen vernichtet.

Der Kampf der ethnischen und religiösen Minderheiten in der Bundesrepublik handelte immer davon, dass jeder, der schon lange hier lebt, dazugehört. Egal welchen Pass er hat. Dass man aber innerhalb der Gruppe der Menschen mit deutschem Pass nach Herkunft sortiert, war im demokratischen Spektrum ein Tabu. Nur die extreme Rechte war besessen davon, immer wieder zu betonen, dass “Türken” und “Araber” mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht dazugehörig sind. Den Betroffenen war dieser Diskurs egal, den meisten jedenfalls, weil sie sich im Schutz dieser staatlich attestierten Zugehörigkeit wähnten. Dieser Schutz wird gerade angetastet.

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