/Terrorismus: Generalbundesanwalt klagt Anis Amris Komplizen an

Terrorismus: Generalbundesanwalt klagt Anis Amris Komplizen an

Der Generalbundesanwalt hat
nach Informationen von ZEIT ONLINE Anklage gegen einen Bekannten des
Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri erhoben, weil er angeblich vor hatte,
einen Anschlag zu begehen. Die Bundesanwälte werfen dem 31-jährigen russischen Staatsbürger Magomed-Ali C. die “Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat” vor. Angeklagt wird er vor dem Kammergericht
in Berlin, seit seiner Festnahme im Spätsommer 2018 sitzt C. in
Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt
führt das Verfahren wegen “der besonderen Bedeutung des Falles”. Der
russische Islamist soll vorgehabt haben, zusammen mit Amri und einem
gemeinsamen Freund einen Sprengstoffanschlag in Deutschland zu verüben. Kennengelernt
haben sollen sich C. und Amri kurz vor Weihnachten 2015 in der Berliner
Fussilet-Moschee, jenem Gebetshaus, in dem Amri zeitweilig wohnte. Fast auf den
Tag genau ein Jahr später steuerte Amri einen Lastwagen auf den Berliner
Breitscheidplatz und tötete 12 Menschen.

Amris Anschlag mit dem Lastwagen war aber offenbar nur Plan B. Denn in den letzten Tagen des Jahres 2015 hatte sich in der Fussilet-Moschee
eine Gruppe von drei Männern zusammengefunden, in der Magomed-Ali C. eine
zentrale Rolle gespielt haben soll. Nach Angaben der Ermittler war er es, der
Amri mit seinem Bekannten, dem französischen Islamisten Clément B. zusammengeführt
hatte.

Terrortrio

Die beiden Männer, C. und
B., hatten sich 2013 in Belgien kennen gelernt. Der aus der russischen Teilrepublik Dagestan stammende Magomed-Ali C. hatte sich in Deutschland um Asyl bemüht, war dann nach Belgien gereist und
bald darauf nach Deutschland zurückgekehrt. Nach Informationen von ZEIT ONLINE wurde
den Sicherheitsbehörden im Juni 2015 bekannt, dass sich C. nach Syrien absetzen
wollte, weshalb sie gegen ihn ein Ausreiseverbot verhängten. Daraufhin soll bei
C. der Gedanke gereift sein, einen Anschlag in Deutschland auszuführen. Offenbar
forderte C. seinen Bekannten Clément B. auf, zu ihm nach Berlin zu kommen. Noch
im Juli 2015 reiste B. unter einem Alias-Namen über Aachen nach Deutschland ein
und weiter in die deutsche Hauptstadt. Dort stieg er erst einmal in der
Fussilet-Moschee ab, wohl auf Vermittlung von Magomed-Ali C.

Ab Juni oder Juli 2016 hätten
C., B. und Amri in “gelegentlichem persönlichen und telefonischen
Kontakt” gestanden, heißt es in einem Bericht des Generalbundesanwalts. Die
Ermittler werfen C. vor, in seiner Berliner Wohnung vom Spätsommer 2016 an den hochexplosiven
Sprengstoff TATP hergestellt oder zumindest verwahrt zu haben. Allerdings fanden
die Ermittler in der Wohnung weder Sprengstoff noch Rückstände darauf. Ob es das
TATP wirklich gab und wenn ja, wo es geblieben ist, zählt zu den offenen Fragen.
Für C.’s Strafverteidiger Tarig Elobied kommen
weitere Ungereimtheiten dazu. Die Anklage stütze sich wesentlich auf später
abgehörte Gespräche von Clément B., doch der bringe die Ereignsse durcheinander
und sei wenig glaubwürdig, kritisiert Elobied. Wenn es überhaupt einen Plan
gegeben habe, habe sein Mandant davon schließlich freiwillig Abstand genommen.

Ende Oktober 2016 hatten
Beamte des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) an der Wohnungstür von C. in
einem Mehrfamilienhaus am Berliner Stadtrand geklingelt und C. darauf hingewiesen,
dass er als Gefährder unter Beobachtung stehe – eine nicht ungewöhnliche
Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Was die Beamten offenbar nicht wussten: In der
Wohnung soll sich zu der Zeit auch der Franzose Clément B. aufgehalten haben.
Aufgeschreckt von dem Besuch der Polizisten floh B. anschließend nach
Frankreich, wo er später festgenommen wurde. Der Plan des mutmaßlichen Terrortrios
um Amri war damit gescheitert. Nach Erkenntnissen der Strafverfolger begann
Amri unmittelbar nach dem Besuch der Berliner LKA-Beamten, sich auf einen
Anschlag auf den Weihnachtsmarkt vorzubereiten. Magomed-Ali C. droht eine
mehrjährige Haftstrafe.

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