/Illegales Autorennen: Angeklagter will im Autorennen kein Risiko erkannt haben

Illegales Autorennen: Angeklagter will im Autorennen kein Risiko erkannt haben

Im neu aufgelegten Prozess um ein illegales Autorennen mit tödlichen Folgen
auf dem Berliner Kurfürstendamm hat einer der beiden Angeklagten sein
Schweigen gebrochen. Er sei damals davon ausgegangen, es bestünde durch
ihn und seine Raserei “keinerlei Risiko”, hieß
es in der Erklärung des 27-Jährigen, die einer seiner beiden
Verteidiger vor dem Landgericht verlas. Damals sei er
zutiefst davon überzeugt gewesen, dass er “jede vorstellbare
komplizierte Situation im Griff hatte beziehungsweise haben würde”. Bis
heute verstehe er nicht, wie es zu einem solchen Maß an
Selbstüberschätzung gekommen sei. Den Jeep, mit dem sein Mitangeklagter
zusammengestoßen war, habe er nicht gesehen.

Die beiden
Sportwagenfahrer haben sich der Anklage zufolge in der Nacht zum 1. Februar 2016 ein
illegales Rennen auf dem Kurfürstendamm geliefert. Die Staatsanwaltschaft sieht einen bedingten Tötungsvorsatz. Die
Verteidiger dagegen gehen davon aus, dass ihren Mandanten das Risiko
ihrer Fahrt nicht in den Sinn gekommen sei. Es liege eine fahrlässige
Tötung vor.

Bei dem Rennen sollen die Angeklagten elf rote Ampeln ignoriert haben, das Auto des einen Fahrers rammte
der Anklage nach einige Straßenbegrenzungen. Auf der Verlängerung des Ku’damms an einer Kreuzung kurz vor dem Kaufhaus KaDeWe
kam es dann zu dem tödlichen Unfall: Einer der Angeklagten rammte einen Jeep. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit
über die Straße geschleudert, der 69 Jahre alte Fahrer starb noch am
Unfallort. Die Sportwagenfahrer wurden kaum verletzt.

Eine andere Strafkammer des
Landgerichts hatte im Februar 2017 gegen die inzwischen 27 und
30 Jahre alten Angeklagten deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall
lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt
. Doch die Entscheidung hatte keinen Bestand: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das
Urteil im März 2018 auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Der BGH
sah den bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend belegt.

Hits: 6