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Populismus: Gefährder hinter Gittern?

Der moderne Rechtsstaat hat in den vergangenen fünfzig Jahren
kontinuierlich die Eingriffsrechte der Exekutive anlassbezogen erweitert – überall in Europa.
Frankreich hat etwa nach den letzten Terroranschlägen den Ausnahmezustand zum gesetzlichen
Normalzustand erklärt. Österreich möchte es jetzt mit der hanebüchenen Idee einer
Sicherungsverwahrung für als gefährlich eingestufte Asylwerber anderen Staaten gleichtun.

Spektakuläre Ereignisse wie der tödliche Messerangriff auf einen Beamten in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Anfang Februar liefern hier immer den Vorwand nach dem Motto: Hätten wir die Möglichkeit gehabt, wäre dieses Verbrechen, jener Anschlag vermeidbar gewesen. Dieses Argument folgt einer verqueren Logik und entbehrt jeglicher Evidenz. Denn erstens ist man im Nachhinein immer schlauer, und zweitens befanden sich – wie sich bei fast allen terroristischen Anschlägen der letzten Zeit herausstellte – die Täter auf dem Radar der Sicherheitsbehörden, waren also bekannt und als gefährlich eingestuft.

Man sollte daher zuerst nach einem Behördenversagen fragen, bevor man neue Grundrechte erodierende Radikalmaßnahmen im Brustton populistischer Sorge um die Sicherheit der eigenen Bevölkerung vorschlägt. Erinnert sei hier an den Vorfall am Wiener Brunnenmarkt vor einiger Zeit. Auch hier kam man nach der Aufarbeitung der Ereignisse zu dem Schluss, dass die linke Hand des Staates nicht wusste, was die rechte tat, und letztlich ein multiples Organversagen der Verwaltung zu den tragischen Ereignissen führte.

Drittens ist anzumerken, dass solche Argumente immer nur dann zu hören sind, wenn es um die typischen “anderen” geht. Niemand fordert drakonische Maßnahmen, präventiven Eingriff in die Privatsphäre oder dergleichen, wenn es um sozial schädliche Taten im Bereich der Wirtschaftskriminalität geht, um Steuervergehen, Hinterziehung von Sozialabgaben, Verbandsverantwortlichkeit für massive Schädigungen unterschiedlichster Art. Die derzeitige österreichische Regierung holt auf der einen Seite den Knüppel aus dem Sack, fordert Strafverschärfungen und – aktuell schlagzeilenträchtig – Sicherungsverwahrung für Nicht-Österreicher. Auf der anderen Seite möchte sie die Wirtschaft von Überregulierung befreien, indem sich im Regierungsprogramm eine lange Liste von de facto Entkriminalisierungen im Bereich der Wirtschaft findet. Man möchte ja keine Leistungsträger bestrafen.

Vermutlich wird der Vorschlag von Innenminister Herbert Kickl, eine Sicherheitsverwahrung für gefährliche Asylwerber einzuführen, trotz des Segens des Koalitionspartners nicht umgesetzt werden. Auch nicht in der teilweise vonseiten der SPÖ durch den neuen burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil favorisierten Variante, alle gefährlichen und möglicherweise zu einer schweren Straftat fähigen Individuen auf österreichischem Boden präventiv einzusperren – etwa wenn in einer Beziehung Gewalt gegen Frauen droht.

Noch dürften der fachjuristische Sachverstand und das verfassungsrechtliche Augenmaß hierzulande hinreichen, um derartigen populistischen Schnellschüssen den Garaus zu machen. Der Vorschlag müsste bereits an den minimalen legistischen Qualitätsstandards von Allgemeinheit, Abstraktheit und Bestimmtheit scheitern.

Aber vermutlich geht es darum gar nicht. Die Diskussion über rechtsstaatliche Qualitätskriterien und legistisches Handwerk liegt jenseits des Horizonts sowohl der politisch verantwortlichen Frontfiguren als auch des Publikums, das sie ansprechen wollen. Die eigentliche Botschaft ist vielmehr: Wir sorgen uns um eure Sicherheit –und diese ist bedroht von denen, die nicht zu uns gehören.

Gleichzeitig lenkt dieser grimmige Vorschlag vom eigentlichen Problem ab: der Unfähigkeit, Inkompetenz und der in weiten Teilen von xenophober Böswilligkeit durchtränkten Praxis der staatlichen Behörden. Sie sollen und wollen das – zugegebenermaßen komplexe – Problem lösen, wie der Staat mit Asylwerbern unter Bedingungen unvollständiger Information umgehen könnte.

Die vonseiten des Innenministeriums geforderte Einführung der Sicherungsverwahrung für als gefährlich eingestufte Asylwerber würde die nächste Messerattacke auf einen Behördenvertreter nicht verhindern können. Ebenso wie die derzeit allseits geforderte großflächige Interoperabilität aller europäischen Datenbestände den nächsten Terroranschlag nicht verhindern wird.

Vielleicht wäre ein Blick in die kriminologische Literatur hilfreich. Eine amerikanische Studie über verurteilte Mörder kam zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass die lebenslänglich Einsitzenden auf die Frage: “Und warum hast du ihn umgebracht?”, in vielen Fällen antworteten: “Weil der Typ mich nicht respektiert hat!”

Sorgfältige, wertschätzende, respektvolle und dem Geist, nicht den Buchstaben des Gesetzes folgende Umgangsformen könnten eine größere präventive Wirkung entfalten als die undurchdachte, hemdsärmelige Forderung: Sperrt sie weg, wenn sie euch verdächtig erscheinen.

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