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Fastnachtwitz: “Natürlich ist eine Entschuldigung fällig”

Der Bundesverband Lesben
und Schwule in der Union hat eine Entschuldigung von CDU-Chefin
Annegret Kramp-Karrenbauer
für ihren vermeintlichen Fastnachtswitz über das dritte Geschlecht gefordert. “Natürlich ist eine Entschuldigung fällig”, sagte der
Verbandsvorsitzende Alexander Vogt dem Radiosender SWR. “Das erwarten wir.” Auch im Karneval gebe es Grenzen.

“Political
Correctness hin oder her, manche finden das ja übertrieben”, sagte
Vogt. “Aber solche Grenzen müssen klar sein. Man macht ja auch über
andere Minderheiten keine Witze mehr.” Dass Kramp-Karrenbauer wohl nicht
aus böser Absicht handelte, mache die Sache nicht besser. “Wenn das
unüberlegt passiert, ist es ja auch ein Zeichen dafür, wie es landläufig
verbreitet ist, dieses Denken.”

Er erwarte nun, dass es ein klärendes Gespräch mit der CDU-Chefin
gebe: “Ich hoffe, dass wir das Angebot bekommen, uns
darüber möglichst vor einem kurzen Zeithorizont zu unterhalten.”

Die Fastnachtsrede von Kramp-Karrenbauer beim Stockacher Narrengericht hatte am Sonntag bundesweit für Empörung gesorgt. “Wer war denn von euch vor Kurzem mal in Berlin? Da seht ihr doch die
Latte-macchiato-Fraktion, die die Toiletten für das dritte Geschlecht
einführen”, sagte die Politikerin. Wer nicht wisse, ob er beim Pinkeln noch stehen dürfe oder schon sitzen müsse, für den gebe es nun eben eine weitere Option.

“Wieder so ein Tag zum Fremdschämen …”

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) schrieb auf Twitter, dass hinter Humor immer eine Haltung stehe. “Es ist ebenso irritierend wie bedauerlich, dass @akk offenbar in Diskriminierungsfragen eine dem Amt und der Funktion angemessene Haltung fehlt.”

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Brandenburg, Fraktionssprecher für die Anliegen von Lesben,
Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI
), twitterte: “Wieder so ein Tag zum Fremdschämen … Ist es so schwierig, eine
humorvolle Narrenrede zu halten, ohne platt auf Minderheiten
einzudreschen?”

Seit Januar ist neben “männlich” und “weiblich” im Geburtenregister auch der Eintrag der Option “divers” möglich. Der Bundestag hatte die Einführung einer dritten Geschlechtsoption
Mitte Dezember beschlossen. Damit setzte das Parlament eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Dieses sah in der bis
dahin bestehenden Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen das Diskriminierungsverbot.

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