/Rücknahmeabkommen: Bisher elf unerlaubt weitergereiste Asylbewerber abgewiesen

Rücknahmeabkommen: Bisher elf unerlaubt weitergereiste Asylbewerber abgewiesen

Unter welchen Bedingungen dürfen Migranten an der Grenze zu Deutschland abgewiesen werden? Um diese Frage hatte es im letzten Jahr lange Streit zwischen der CSU und CDU gegeben. Die CSU wollte rigoroser zurückweisen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel sträubte sich. Der Kompromiss: Über Rücknahmeabkommen sollten sich andere EU-Staaten verpflichten, Asylbewerber zurückzunehmen, die an der deutschen Grenze abgewiesen werden. Die Abkommen sollen ermöglichen,
dass an der deutsch-österreichischen Grenze überprüfte
Flüchtlinge zeitnah und ohne langwierigen Dublin-Prozess zurückgebracht werden, sofern sie
bereits einen
Asylantrag in einem der anderen Staaten gestellt haben. Seit August etwa gilt so ein Abkommen für Griechenland und Spanien.

Schon damals wiesen Fachleute darauf hin, dass diese Regelung in der Praxis vermutlich wenige Flüchtende, die über andere Staaten Europas nach Deutschland einreisen wollen, betreffen werde. Nun hat das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa dazu Zahlen bekannt gegeben. Demnach seien bislang elf Personen auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen in andere EU-Länder
zurückgeschickt worden.

Neun Menschen mussten nach Griechenland, zwei nach Spanien zurück

Das Bundesinnenministerium teilte der dpa demnach mit, es seien auf Grundlage der
Verwaltungsabsprachen neun Personen nach Griechenland und zwei Personen nach
Spanien zurückgewiesen worden. Zunächst hatte die Welt am Sonntag über die Zahlen berichtet.

Auch mit Italien, dem dritten wichtigen
Ersteinreisestaat, hatte das Innenministerium ein Abkommen ausgehalndelt. Zu einer Unterschrift ist es allerdings bislang nicht gekommen. Das Ministerium
erklärte: “In Bezug auf die politische Zustimmung von Italien hat sich
bislang kein neuer Sachstand ergeben.” Innenminister Matteo Salvini von
der rechten Lega-Partei will die Verteilung von Bootsflüchtlingen in
Europa durchsetzen. Die Rücknahme von Migrantinnen und Migranten aus anderen Ländern gilt – auch wenn Italien eigentlich zuständig wäre – als heikel.

Nach
den Dublin-Regeln ist normalerweise jenes Land für Schutzsuchende
zuständig, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben.
Migranten, die unerlaubt weiterreisen, können in ihr Ankunftsland
zurückgeschickt werden. In der Praxis gelingt es aber oft nicht, die
Betroffenen innerhalb der dafür vorgesehenen sechs Monate
zurückzubringen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollte
deshalb ein schnelleres Verfahren
. Die Absprachen mit Griechenland und
Italien sehen Rückführungen binnen 48 Stunden vor, falls Migranten dort
schon einen Asylantrag gestellt haben. Möglich ist das aber nur für
Menschen, die an der ohnehin nur punktuell kontrollierten
deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden – also nur für ein kleiner Teil derjenigen, die insgesamt Deutschland erreichen.

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