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Radwege: Geisterfahrer auf dem Rad

Wie verhalte ich mich als regelkonform radelnde Radfahrerin
auf einem Radweg, wenn mir falsch fahrende Geisterradler entgegenkommen? Bei
Autofahrern heißt es ja: Fahren Sie äußerst rechts und überholen Sie nicht. Radwege
sind dafür aber oft zu schmal für zwei Radler. Ich möchte nicht auf den
Bürgersteig ausweichen, weil ich dort gar nicht fahren will und oft auch Kanten
vorhanden sind, über die man stürzen kann. Also weiche ich nicht aus und bin
zwar bremsbereit, nötige aber den Geisterradler, selbst auszuweichen. Verhalte
ich mich da korrekt?, fragt ZEIT-ONLINE-Leserin Sabine Rogée aus Hamburg.

So mancher
Radfahrer sieht einen Radweg und nutzt ihn prompt – egal, wo er angelegt ist
und egal, ob ihm Radler entgegenkommen. Doch so einfach ist die Sache nicht.
Selbst für kreative Radlerinnen und Radler gibt es keinerlei
Interpretationsspielraum: “Fahrradfahrer dürfen grundsätzlich nur einen rechts
neben der Straße verlaufenden Radweg benutzen”, sagt Daniela Mielchen,
Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. “Entgegen der Fahrtrichtung darf nur
dann gefahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt wird.”

Radwege: Das Verkehrszeichen 237 markiert einen benutzungspflichtigen Radweg.

Das Verkehrszeichen 237 markiert einen benutzungspflichtigen Radweg.
© Bundesanstalt für Straßenwesen

Nur wenn auf dem
Radweg in beiden Richtungen das Verkehrszeichen 237 angebracht ist, müssen
Radler mit Gegenverkehr rechnen. Doch dann sind die Radwege auch breit genug,
damit zwei Radfahrer problemlos aneinander vorbeifahren können, erklärt die
Anwältin.

Besonders in
Großstädten ignorieren Radfahrer aber häufig die Beschilderung, weil sie als
“Geisterradler” schneller vorankommen, und nutzen auch nicht freigegebene
Radwege in beide Fahrtrichtungen. Bestraft wird dieses Fehlverhalten milde.
Wird ein Geisterradler erwischt, erhält er nur ein Bußgeld von 15 Euro. Das schreckt vermutlich die wenigsten ab.

Gefährdet
derjenige aber durch seine Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das
Bußgeld auf 25 Euro. Im Fall einer Sachbeschädigung kostet es 35 Euro. Richtig
teuer kann es bei Zusammenstößen werden. “Kommt es zum Unfall zwischen einem
Geisterradler und einer Radfahrerin, die regelkonform unterwegs ist, und wird
diese verletzt, ist der Geisterradler wegen fahrlässiger Körperverletzung zur
Erstattung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet”, sagt Mielchen.

Auf die Frage der Leserin bezogen heißt das: Wer den
Radweg vorschriftsmäßig befährt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf den
Bürgersteig auszuweichen, wenn ein Geisterradler entgegenkommt. “Man verhält
sich insoweit verkehrskonform – auch wenn der Geisterradler dadurch genötigt
wird, auf die Straße auszuweichen. Diese Gefahrensituation nimmt der
Geisterradler bewusst in Kauf, wenn er auf der falschen Seite fährt”, erläutert
die Verkehrsrechtsanwältin und fügt hinzu: “Wird der Geisterradler beim
Ausweichen auf die Straße von einem Auto angefahren, muss er sich sogar ein
Mitverschulden anrechnen lassen.”

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