2. März 2019, 15:50 UhrEditiert am 2. März 2019, 15:50 Uhr
Für Anwälte rechnet sie sich ganz sicher. Für Fahrer eines VW-Diesel mit
manipulierter Software ist die Frage hingegen weit schwieriger zu beantworten. Zur Erinnerung:
Noch im Herbst hieß es, dass wichtige Verjährungsfristen für Klagen einzelner Geschädigter
Ende 2018 abliefen. Über 400.000 Betroffene haben sich daraufhin einer
Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und des
Kooperationspartners ADAC angeschlossen.
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