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Bundesgerichtshof: Gericht bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser

Die Verurteilung eines Rasers aus Hamburg zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. 2018 wurde in einem ähnlichen Fall in Berlin das erste Mordurteil aufgehoben.

1. März 2019, 15:05 Uhr

Bundesgerichtshof: Der Bundesgerichtshof hat erstmals ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat erstmals ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt.
© Jan Woitas/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt. Das Landgericht Hamburg hatte zuvor einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und den zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann im Februar 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Zivilgericht in Karlsruhe mit.

Im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer aufgehoben. Der Fall sei nicht als Mord oder vorsätzliche Tötung zu qualifizieren, entschieden die Richter damals. Ein Vorsatz, der  Voraussetzung für ein Mordurteil ist, sei in diesem Fall vom Landgericht nicht belegt worden. Die beiden jungen Angeklagten in Berlin machten sich demnach lediglich der fahrlässigen Tötung strafbar.

Der in Hamburg verurteilte Litauer hatte am frühen Morgen des 4. Mai 2017 ein Taxi gestohlen und war mit dem unbeleuchteten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg gerast. In der Innenstadt lenkte er den Wagen mit hoher Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem Wagen zusammen. Ein 22 Jahre alter Mann starb. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

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