/Waffentransporte nach Mexiko: Prozess um Heckler & Koch geht vor den Bundesgerichtshof

Waffentransporte nach Mexiko: Prozess um Heckler & Koch geht vor den Bundesgerichtshof

Der Prozess um die Waffentransporte der Rüstungsfirma
Heckler & Koch
nach Mexiko geht vor den Bundesgerichtshof. Die verurteilten
ehemaligen Mitarbeiter sowie die Staatsanwaltschaft und der Waffenhersteller
als Nebenbeteiligter hätten Revision gegen das Urteil von vergangener Woche
eingelegt, teilte das Landgericht Stuttgart mit. In dem Verfahren geht es um
die Frage, wie zwischen 2006 und 2009 mehr als 4.500 Sturmgewehre des Typs G36
sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in
Unruheregionen in Mexiko gelangen konnten, obwohl sie dorthin nicht hätten
geliefert werden dürfen.

Vor einer Woche hatte das Landgericht Stuttgart zwei frühere
Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht hatte es als erwiesen
angesehen, dass sich ein früherer Vertriebsleiter an der bandenmäßigen Ausfuhr
von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen beteiligt hat. Eine
ehemalige Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Beide
Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte
ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert.

Heckler & Koch muss dem Urteil zufolge zudem eine Strafe
von 3,7 Millionen Euro zahlen müssen. Drei weitere Angeklagte, zwei ehemalige
Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter waren freigesprochen worden.

Hintergrund ist, dass deutsche Waffenproduzenten ihre Ware nicht ohne eine Genehmigung der Bundesregierung ins Ausland
exportieren können. Besteht der Verdacht,
dass die Waffen in Krisengebieten landen könnten oder in Staaten, in
denen sie zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, ist
die Ausfuhrgenehmigung grundsätzlich zu verweigern – so schreibt es das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.

Hits: 82