/Ungarn: Verfassungsgericht bestätigt “Stop-Soros-Gesetz”

Ungarn: Verfassungsgericht bestätigt “Stop-Soros-Gesetz”

Das sogenannte Stop-Soros-Gesetz, das Haftstrafen für
zivile Flüchtlingshelferinnen und -helfer
vorsieht, steht nach Ansicht der Richterinnen und Richter am ungarischen Verfassungsgericht in keinem Konflikt zur Verfassung des Landes (Aktenzeichen
IV/1565/2018)
. Bei Verstößen droht damit im Wiederholungsfall eine Freiheitsstrafe von bis zu einem
Jahr.

Allerdings schränkte das Gericht die Anwendung des Gesetzes ein: Der Straftatbestand der “Beihilfe zur illegalen
Migration” bestehe nur, wenn Personen oder Organisationen absichtlich
und zweckgerichtet im Interesse von Menschen tätig werden, die keiner
Verfolgung ausgesetzt sind und sich illegal im Land aufhalten. Nicht erfüllt sei der Tatbestand, wenn zivile Flüchtlingshelfer mit ihren Handlungen ausschließlich darauf
abzielten, das Leid von Bedürftigen zu mildern und ihnen eine
menschliche Behandlung zuteil werden zu lassen.

Das ungarische Parlament hatte die Regelungen, die die Regierung von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán das Stop-Soros-Gesetz nennt, im vergangenen Jahr beschlossen. Mit der Bezeichnung bezieht sich die ungarische Regierung auf den liberalen US-Milliardär George Soros, der aus Ungarn stammt. Soros unterstützt verschiedene Zivilorganisationen, die Geflüchteten und Asylsuchenden helfen. 

Ungarns Regierung unterstellt Soros, die illegale Migration nach Europa fördern zu wollen. Eine Plakatkampagne, in der Soros zusammen mit dem EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker diffamiert worden war, hatte europaweit für Kritik gesorgt.

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