/Bundeskartellamt: Werbeeinschränkungen für Olympioniken teilweise aufgehoben

Bundeskartellamt: Werbeeinschränkungen für Olympioniken teilweise aufgehoben

Nach mehr als zwei Jahren haben sich das Bundeskartellamt sowie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) auf eine Erweiterung der Werbemöglichkeiten für olympische Sportler und Sportlerinnen geeinigt. Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte, verpflichten sich beide Verbände zu einer Öffnung der bisher geltenden Einschränkungen.

Bislang mussten nicht nur deutsche Athletinnen und Athleten während der Olympischen Spiele strenge Auflagen beachten: Nach Regel 40 Nr. 3 der
Olympischen Charta darf kein Athlet, der an den Olympischen Spielen
teilnimmt, seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportlichen
Leistungen während der Olympischen Spiele, wie auch einige Tage davor
und danach, zu Werbezwecken nutzen oder nutzen lassen. Damit war auch die Verwendung
von Begriffen wie “Medaille”, “Gold”, “Silber”, “Bronze”, oder “Winter-
und Sommerspiele” verboten.

Diese Regel schränkte die Möglichkeiten der Vermarktung für
Athletinnen und Athleten stark ein. Das Bundeskartellamt wertete die Beschränkungen der
Werbemöglichkeiten als zu weitgehend und
daher missbräuchlich. Die Regel 40 wird nun gelockert, soll aber weiterhin als Grundlage für die Ahndung rechtlich unzulässiger Werbeformen dienen.

Die Verwendung “olympischer” Begriffe auf Social Media wird erlaubt

“Durch unsere Entscheidung haben deutsche Athletinnen und Athleten
künftig deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Vermarktung ihrer
Person während der laufenden Olympischen Spiele“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. “Dies betrifft unter anderem die Nutzung bestimmter ‘olympischer’ Begriffe, die Aktivitäten auf Social Media oder die Verwendung von Wettkampfbildern.” Letzteres gilt, solange die Bilder keine olympischen Symbole zeigen.

Auch Alfons Hörmann, der Präsident des DOSB, äußerte sich positiv zur Entscheidung, die ihm zufolge mehrere Vorteile bietet: “Einerseits profitieren die Athletinnen und Athleten durch die
Ausweitung persönlicher Rechte, andererseits wird das für den gesamten
Sport existenzielle Finanzierungsmodell der Olympischen Spiele gesichert.”

Das Kartellverfahren gegen DOSB und IOC läuft bereits seit 2017. Damals war das Amt wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Organisation und Vermarktung der Olympischen Spiele aktiv geworden.

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