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Warnstreiks: Warum streiken Erzieherinnen und Lehrer schon wieder?

Bundesweit streiken Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Die Beschäftigten der Länder wollen bezahlt werden wie ihre Kollegen im Bund und den Kommunen.

Warnstreiks: "Pflege am Boden" lautet das Motto dieser Streikenden am 25. Februar 2019 in Jena.

“Pflege am Boden” lautet das Motto dieser Streikenden am 25. Februar 2019 in Jena.
© Martin Schutt/dpa

Am Mittwoch beginnt die dritte Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Bundesländer. Wir erklären, worum es bei den Verhandlungen geht und wie die Gehaltsunterschiede im öffentlichen Dienst zustande kommen.

Wer streikt?

Am Montag hat die Gewerkschaft ver.di mit den ersten flächendeckenden Warnstreiks für ihre Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer begonnen. In Norddeutschland versammelten sich Mitarbeiter diverser Hamburger Behörden zu einem Protestzug durch die Stadt, auch Behörden sowie sämtliche Landesverwaltungen in Schleswig-Holstein beteiligten sich. In Baden-Württemberg starteten großangelegte Warnstreiks und Demonstrationen der Landesbediensteten. In Nordrhein-Westfalen legten Beschäftigte der Kliniken in Aachen, Bonn,
Düsseldorf, Essen und Köln ihre Arbeit nieder. In Thüringen waren unter
anderem Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiter des
Universitätsklinikums Jena zu Warnstreiks aufgerufen.

In den kommenden Tagen sollen weitere Bundesländer teilnehmen. An diesem Dienstag kommen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin dazu, auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz wollen Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes auf die Straße gehen. Hessen ist an den Verhandlungen nicht beteiligt.

Vor allem die Warnstreiks an Schulen und Kitas wie in Berlin haben direkte Auswirkungen auf berufstätige Eltern, die für ihre Kinder eine andere Betreuung finden müssen. “Schon allein weil dieser Warnstreik zwei Tage dauern wird, rechnen wir mit größeren Folgen”, sagte ein Sprecher der Berliner Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) dem Sender rbb. Es sei möglich, dass Schulen ganz geschlossen blieben, auch viele Kitas dürften den Betrieb einstellen. Beim vorigen Warnstreik blieben 100 Kitas in Berlin geschlossen, in 600 Schulen fiel Unterricht aus.

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Worum geht es und wie lauten die Forderungen?

Die Gewerkschaften fordern für die Beschäftigten der Länder sechs Prozent mehr Geld, mindestens aber 200 Euro mehr im Monat. Für die Auszubildenden soll es mehr Urlaub und mehr Gehalt geben: mindestens 100 Euro im Monat. Die Gespräche dazu laufen schon länger, die dritte Tarifrunde ist für den 28. Februar und 1. März geplant. “Ich schließe im Moment auch eine Eskalation nicht aus”, sagte ver.di-Chef Frank Bsirske.

Wie schon in anderen Branchen versuchen die Gewerkschaften nicht allein über reine Gehaltsforderungen bessere Bedingungen für die Beschäftigten zu erzielen. So soll für Mitarbeiter im Schichtdienst wegen der besonderen Belastung der Zusatzurlaub angehoben werden. Auch verlangt ver.di “eine strukturelle Verbesserung in der Eingruppierung”: Das kann bedeuten, dass die niedrigste Entgeltgruppe – in der das Einkommen nur knapp über Mindestlohn liegt – wegfällt. Oder dass beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in den öffentlichen Dienst eine mögliche Berufserfahrung angerechnet wird, was bisher nicht die Regel ist. Auch die Entgeltordnung als solche soll verbessert werden.

In den Verhandlungen führt ver.di eine Gruppe von Gewerkschaften an, zu denen die IG BAU, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und die Gewerkschaft der Polizei gehören. Verhandelt wird zusammen mit dem dbb Beamtenbund, weil in ihm auch viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes organisiert sind, die keinen Beamtenstatus haben.

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Was verdienen die Beschäftigten?

Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, denn im öffentlichen Dienst gelten komplizierte Tarife mit regionalen Unterschieden. Hessen beispielsweise hat als einziges Bundesland einen ganz eigenen Ländertarif. Außerdem hängt die Gehaltshöhe von Berufserfahrung, Tätigkeit und Ausbildung ab. Das sind die Kriterien für die Eingruppierung, die in bis zu 19 Entgeltgruppen und bis zu sechs Stufen erfolgt.

Generell gibt es für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten die Tarifverträge für Bund und Kommunen (TVöD) und eben jene für die Länder (TV-L). Dabei kommt es vor, dass Menschen mit dem gleichen Beruf – zum Beispiel Altenpflegerinnen, Erzieherinnen oder Krankenpfleger – je nach Art des Arbeitgebers entweder unter den Tarifvertrag des Bundes, der Kommune oder den der Bundesländer fallen können und entsprechend unterschiedlich verdienen.

Für Erzieherinnen und Erzieher gilt beispielsweise der sogenannte TV-SuE (Sozial- und Erziehungswissenschaften), wenn sie in einer kommunalen Kita arbeiten. Würde eine Erzieherin von einer städtischen Kita in eine Kita wechseln, die zu einer Grundschule gehört, wäre der Jobwechsel auch mit Änderungen beim Gehalt verbunden, selbst wenn sie eigentlich die gleiche Arbeit macht. Der Grund: Schulen fallen in der Regel unter die Tarifregelungen der Länder.

Bleiben wir bei der erwähnten Erzieherin und nehmen an, dass sie zehn Jahre Berufserfahrung hat. Im TV-SuE würde sie ein Bruttojahresgehalt von etwas mehr als 44.800 Euro erhalten. Bei einem Wechsel in einen Grundschulhort käme sie momentan aber nur auf ein Bruttojahresgehalt von etwas mehr als 41.400 Euro. Das wären im Vergleich fast 3.500 Euro weniger.

Dieser Unterschied dürfte schmelzen, wenn die Gewerkschaften ihre Forderungen für die Beschäftigten der Länder durchsetzen. Sie fordern, dass vor allem für die Erziehungs- und Pflegeberufe die Gehälter auf das Niveau des öffentlichen Dienstes im Bund und in den Kommunen erhöht werden, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist.

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Und wie ist es mit den Lehrern?

Bei den Lehrern wird es richtig kompliziert, denn Lehrer einer Schule können sowohl angestellt als auch verbeamtet sein. Bei den Beamten variiert die Besoldung auch noch je nach Bundesland. Am
meisten verdienen verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in
Baden-Württemberg. Wer an einem Gymnasium unterrichtet, bekommt schon
zum Einstieg fast 4.250 Euro brutto im Monat. Und weil Beamte weniger
Abgaben zahlen, bleibt so ein Verdienst von netto 3.170 Euro. In Berlin hingegen steigt ein verbeamteter Lehrer an einem Gymnasium mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.760 Euro ein, davon bleiben ihm netto im Schnitt 2.870 Euro.

Ein angestellter Lehrer muss für dieses Gehaltsniveau sehr lange arbeiten und bekommt im Alter auch nicht die gleiche Pension wie der verbeamtete Lehrer. Erst mit zehn Jahren Berufserfahrung verdient ein angestellter Berliner Lehrer netto in etwa so viel wie sein verbeamteter Kollege schon im ersten Berufsjahr. Und wer als Seiteneinsteiger in den Berliner Schuldienst einsteigt, liegt auch mit zehn Jahren Berufserfahrung schlechter als der verbeamtete Junglehrer.

Für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der ostdeutschen Bundesländer gibt es noch eine weitere Ausnahme: Zwar erhalten die Angestellten mittlerweile den gleichen Monatslohn wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen, Abstriche müssen sie aber bei der Betriebsrente und dem Weihnachtsgeld hinnehmen. Außerdem arbeiten die ostdeutschen Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Schnitt etwas länger als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen (in vielen Berufen 40 statt 38,5 oder 39 Stunden pro Woche), denn auch bei der Arbeitszeit gibt es regionale Differenzen.

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