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Maklerprovision: Mehr Wettbewerb für Makler könnte die Preise senken

Wer den Makler bestellt, der zahlt ihn auch. Bei Mietwohnungen ist das längst üblich. Dieses sogenannte Bestellerprinzip soll nach den Plänen von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) künftig auch für den Immobilienkauf gelten. Dafür hat sie nun den anderen Ministern einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die SPD hofft, dass dadurch die hohen Kaufnebenkonsten sinken, die vor allem junge Familien davon abhalten, eine Wohnimmobilie zu erwerben. Denn auch wenn die Politik bereits das Baukindergeld eingeführt hat: Besonders Familien mit mittlerem Einkommen schaffen es nicht, das nötige Eigenkapital aufzubringen.

Das Bestellerprinzip würde die Immobilienfinanzierung etwas einfacher machen, hofft die SPD. Heute fallen durchschnittlich sechs bis sieben Prozent vom Kaufpreis allein für den Makler an. Bezahlen muss sie in der Regel der Käufer, obwohl der Makler überwiegend auf Initiative des Verkäufers tätig wird. Hinzu kommen noch etwa zwei Prozent der Kaufsumme für Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer, die je nach Region zwischen 3,5 und 6,5 Prozent beträgt. Bei einem Eigenheim im Wert von 350.000 Euro kommen mindestens 38.500 Euro Kaufnebenkosten zusammen, die aus dem Eigenkapital fällig werden. Hiervon würde der Makler mindestens 21.000 Euro kassieren. In vielen Fällen machen die dabei nicht mehr, als einen Besichtigungstermin durchzuführen und ein Exposé zur Verfügung zu stellen.

Das Justizministerium hat errechnet, dass Käuferinnen und Käufer durch das Bestellerprinzip pro Jahr um mehr als drei Milliarden Euro entlastet werden könnten. Denn nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden gut eine halbe Million Wohnimmobilien pro Jahr verkauft, bei gut zwei Dritteln der Deals sind Makler involviert.

Werden die Makler arbeitslos?

  Schließlich würden etliche Immobilienbesitzer den Verkauf selbst übernehmen, um die Kosten zu sparen. Das SPD-geführte Justizministerium rechnet mit etwa zehn Prozent Auftragsverlust für die Maklerbranche, was etwa 660 Millionen Euro sind. Das Ministerium geht dennoch davon aus, dass die Branche die sinkende Nachfrage verkraften wird.

Auch zeigt die Erfahrung bei Mietwohnungen, dass die Nachfrage nach Maklern durch das Bestellerprinzip nicht drastisch abgenommen hat – vielen Vermieterinnen und Vermietern ist es nach wie vor zu aufwendig, sich selbst um die Wohnungsvermittlung zu kümmern. Zudem ist ein Immobilienverkauf eine weitreichendere Entscheidung als eine Vermietung.

Verband warnt vor teureren Immobilien

Der Immobilienverband IVD glaubt, dass das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf die Preise in die Höhe treiben könnte. Um die Kosten für die Vermittlung ihres Objekts wieder reinzuholen, würden Verkäufer die Maklercourtage einfach auf den Verkaufspreis draufschlagen, behauptet der IVD.

Tatsächlich steigen die Preise für Wohnimmobilien seit Jahren stark. Ermittelt wird die Steigerung durch den Häuserpreisindex, der seit 2000 von 84,4 auf 110,8 Punkte im Jahr 2017 geklettert ist, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Der IVD argumentiert außerdem, dass sich bei steigenden Immobilienpreisen auch die Grunderwerbssteuer erhöhe, wodurch die Gesamtkosten noch einmal steigen würden.

Stimmt das? Analysen des Mietmarkts zeigen, dass das Bestellerprinzip nicht unbedingt zu steigenden Mieten geführt hat, jedoch greift hier aber die Mietpreisbremse. So einen Mechanismus gibt es bei Kaufimmobilien nicht.

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