/Bundesfinanzhof: Globalisierungskritische Organisation Attac ist nicht gemeinnützig

Bundesfinanzhof: Globalisierungskritische Organisation Attac ist nicht gemeinnützig

Der Bundesfinanzhof hat dem
globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen tagespolitischem
Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt. Attac versuche, die politische Meinung zu
beeinflussen, heißt es in dem Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts. Die Kampagnen seien daher keine gemeinnützige
politische Bildungsarbeit und nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Der fünfte Senat verweist in der
Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der insgesamt 25 gemeinnützige
Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem der Sport,
der Umweltschutz, die Wohlfahrt und die Volksbildung, nicht aber die
Tagespolitik. Auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Die Richter wiesen darauf hin, dass es nicht um die politischen Inhalte
von Attac gehe, sondern um die Grundsatzfrage, ob “allgemeinpolitische
Tätigkeit” mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein könne. Das Urteil bedeute nicht, dass gemeinnützige Organisationen wie etwa
Umweltverbände überhaupt nicht politisch aktiv sein dürfen. Im
Vordergrund müsse aber der gemeinnützige Zweck stehen, nicht politische
Kampagnen.

Der Bundesfinanzhof verwarf damit eine Entscheidung des hessischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2016.
Allerdings muss sich das Gericht nach dem Urteil erneut mit dem
Fall befassen.

Wegen
des Rechtsstreits können Spenden an Attac seit einigen Jahren nicht
mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die Organisation hatte in den
Jahren nach der Finanzkrise unter anderem gegen die Geldpolitik der
Europäischen Zentralbank protestiert und eine Finanztransaktionssteuer
gefordert.

Hits: 7