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Alternative für Deutschland: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die
öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall
sei, teilte das Gericht mit.

Mitte Januar war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als Prüffall eingestuft hatte. Erst im nächsten Schritt, dem Verdachtsfall, ist eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln möglich. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz. Das ist nur erlaubt, wenn eine Organisation als Beobachtungsobjekt eingestuft wird.

Der Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD
sei mangels Rechtsgrundlage “rechtswidrig und auch unverhältnismäßig”.
Da die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und ihr
Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch Wiederholungsgefahr.

Dem
Antrag sei daher bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil in
diesem Jahr noch Europawahlen und Landtagswahlen anstünden. Gegen den
Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

“AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie”

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die Partei
prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte.
Dies habe einen “stigmatisierenden Charakter”, hatte ein Parteisprecher
gesagt.

Parteichef Jörg Meuthen teilte mit: “Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten
Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates
steht.” Damit sei die “politisch motivierte Instrumentalisierung” des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte, die “AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie”. Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen dürfe.

Der neue Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung, die AfD zum Prüffall zu erklären, am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht. Die zeitgleich mit der Bekanntgabe verbreiteten Tweets und die Pressemitteilung waren beim Bundesamt aber bereits nicht mehr auffindbar, nachdem die AfD die Klage eingereicht hatte.

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