/Wohnungspolitik: Bauministerium kritisiert Pläne zur Neuregelung von Maklergebühren

Wohnungspolitik: Bauministerium kritisiert Pläne zur Neuregelung von Maklergebühren

Das Bundesbauministerium hat sich gegen den Vorschlag von Justizministerin Katarina Barley (SPD) gewandt, dass bei einem Immobilienverkauf künftig der Auftraggeber die Maklerkosten tragen soll. “Wir sehen keine positiven Effekte durch die Maklerumlage”, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Bauen, Marco Wanderwitz (CDU), dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Er verwies darauf, dass es beim Wohngipfel bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dazu nur einen Prüfauftrag gegeben habe. Und nach Prüfung durch sein Haus sei man zu dem Ergebnis gekommen, “dass dieses Instrument untauglich ist und es viele andere Instrumente gäbe, die deutlich geeigneter wären, zu Entlastungen beim Thema Kosten des Wohneigentumerwerbs zu kommen”.

Der CDU-Politiker nannte in diesem Zusammenhang eine Begrenzung der Grunderwerbsteuer oder Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. “Insofern sehen wir mit Sorge, dass das Justizministerium jetzt diesen Weg gehen will”, sagte Wanderwitz.

Kritik kommt auch vonseiten der FDP. Diese warf Barley eine “Scheinlösung” vor. Die Maklerkosten würden beim Bestellerprinzip auf den Kaufpreis aufgeschlagen, sagte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Echte Entlastung bringe nur ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer.

Der Süddeutschen Zeitung zufolge stoßen Barleys Pläne auch im Bundeskanzleramt auf Vorbehalte. Diese seien nicht von den Beschlüssen des Wohngipfels vom September 2018 gedeckt.

Ein Sprecher des Justizministeriums widersprach unterdessen dieser Darstellung und verwies auf die Ergebnisse des Wohngipfels im September im Kanzleramt. Darin heißt es: “Die Bundesregierung strebt eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbst genutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an.”

“Wer bestellt, der zahlt”

Bundesjustizministerin Barley begründete ihr Vorhaben derweil damit, dass es gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer werde, ein Eigenheim zu finanzieren. Der Süddeutschen Zeitung sagte sie: “Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat.”

Mit der Neuregelung sollen Käufer von Immobilien bei den Erwerbsnebenkosten entlastet werden, die oft einen beträchtlichen Teil ausmachen. Zu diesen Nebenkosten gehören etwa die Grunderwerbsteuer, die in einigen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, und die Notar- und Maklergebühren. “Wie schon bei Vermietungen solle auch bei Immobilienkäufen der Grundsatz ‘Wer bestellt, der zahlt’ gelten. “Das sorgt für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkosten”, sagte die Ministerin der SZ.

Dem Bericht zufolge wechseln in Deutschland nach einer Schätzung des
Statistischen Bundesamtes jedes Jahr 500.000 Wohnimmobilien den
Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt – mit
einer Provision von bis zu 7,14 Prozent der Kaufsumme.

Nach Einschätzung des Justizministeriums würden Käufer von Häusern oder Wohnungen künftig durch eine geplante Neuregelung der Maklergebühren bis zu drei Milliarden Euro sparen. Zugleich müssen die Makler mit jährlichen Umsatzeinbrüchen von 660 bis 750 Millionen Euro rechnen. Auf Verkäufer von Wohnimmobilien kommen nach Einschätzung des Ministeriums zusätzliche Maklerkosten von rund 3,3 Milliarden Euro zu.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) lobte unterdessen Barleys
Vorhaben: Dieses sei “ein Schritt zu mehr Transparenz am Markt und würde zu
mehr Wettbewerb unter den Maklern führen”, sagte IW-Immobilienexperte
Pekka Sagner der Neuen Osnabrücker Zeitung.

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