/E-Scooter: Elektrokick mit gesetzlichem Segen

E-Scooter: Elektrokick mit gesetzlichem Segen

Im Bundesverkehrsministerium herrschte zuletzt etwas Chaos.
Immer wieder wurde der Entwurf einer Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in
wesentlichen Punkten geändert, man verzettelte sich in Bürokratie. Mal war eine
Mofa-Prüfbescheinigung vorgesehen, dann wurde sie gestrichen. Dann gab es
Diskussionen um Geräte mit Lenkstange und ohne. “Die Regierung hat sich schwer
darin getan, genau zu regeln, welche Fahrzeuge in der Verordnung erfasst werden
sollen und welche nicht”, sagt Walter Eichendorf, der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats.

Die Vorschrift soll in Deutschland die Nutzung von
Elektrokickrollern und elektrischen Hoverboards auf öffentlichen Wegen
legalisieren – bislang dürfen sie nur auf Privatgelände bewegt werden. Nun hat
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung nach mehreren
Korrekturdurchläufen unterschrieben. Als Nächstes wird sie der Europäischen
Kommission zur Kenntnisnahme geschickt und dem Bundesrat zur Zustimmung
vorgelegt. Nach Auskunft des Verkehrsministeriums tritt die Regelung
voraussichtlich noch im Frühjahr 2019 in Kraft.

“Dass eine Regelung notwendig war, steht außer
Frage”, sagt Eichendorf. Schließlich sind schon viele Tausend Elektrokickroller
in Deutschlands unterwegs. Bislang sind die E-Scooter auf öffentlichen Wegen
verboten, weil sie einen Motor haben und schneller als sechs Kilometer pro
Stunde fahren. Das Gesetz schreibt derzeit vor, dass solche Fahrzeuge für
öffentliche Straßen eine Zulassung und eine Versicherung brauchen.

Geräte mit Stange dürfen auf den Radweg

Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird eine neue
Fahrzeugklasse geschaffen. Wenn der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt hat – wovon auszugehen ist –, gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder
Haltestange folgendes:

  • Elektrokleinstfahrzeuge werden wie Fahrräder,
    allerdings mit besonderen Vorschriften behandelt.
  • Sie dürfen auf Radwegen fahren. Nur wenn diese
    fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden.
  • Eine Versicherungspflicht mit
    Versicherungsaufkleber am Fahrzeug ist Pflicht.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20
    km/h.
  • Man darf die Geräte in öffentlichen
    Verkehrsmitteln mitnehmen.

Es besteht weder eine Helmpflicht noch braucht der Fahrer
eine Mofa-Prüfbescheinigung. Aber: “Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, der
die Vorschriften nicht erfüllt, riskiert eine Anzeige wegen einer
Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und einem Eintrag im
Verkehrszentralregister geahndet werden kann”, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums
Aalen auf Nachfrage. “Bei fehlendem Versicherungsschutz droht eine Strafanzeige
wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.”

Für Geräte ohne Lenkstange wird eine Ausnahmeverordnung
geschaffen. Dieser muss der Bundesrat nicht zustimmen. Das Verkehrsministerium
geht deshalb davon aus, dass solche Fahrzeuge noch im ersten Halbjahr 2019
legal auf öffentlichen Wegen gefahren werden dürfen. An den
Details der Regelung, beispielsweise wo diese Geräte fahren dürfen, arbeitet
das Ministerium noch. Denkbar wäre, dass solche Hoverboards künftig auch für Gehwege zugelassen werden. Experten warnen vor einer möglichen Gefährdung von Fußgängern.

In der Unfalldatenbank sind die neuartigen Fahrzeuge laut
der Polizeibehörde nicht kategorisiert. Deshalb lägen keine Unfallzahlen mit
Beteiligung von E-Scootern vor. Eichendorf vom Verkehrssicherheitsrat kann dazu
allerdings etwas beitragen: “Ich war kürzlich in Florida und habe dort mit der
Polizei gesprochen. Die sagte, dass es zahlreiche Unfälle mit elektrischen
Kickrollern und Hoverboards gebe.” Das Verleihsystem mit diesen Geräten ist in
den USA schon weit fortgeschritten
, und daher sind viele Ungeübte unterwegs. Spiegel Online berichtete von einer
US-amerikanischen Studie, der zufolge die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in
den Vereinigten Staaten rapide ansteige
.

Hits: 32