/Krankenkassen: Belohnt wird, wer erst zum Hausarzt geht

Krankenkassen: Belohnt wird, wer erst zum Hausarzt geht

Wer krank ist, soll nach Möglichkeit zuerst zur Hausärztin oder zum Hausarzt gehen – und nicht direkt zu einem Spezialisten. Jedenfalls wenn es nach den Interessen der Krankenkassen ginge. Der Gedanke dahinter: Eine fachärztliche Behandlung fällt meist teurer aus, entsprechend mehr wird bei bei der Versicherung abgerechnet. Damit an dieser Stelle gespart werden kann, will die Koalition aus Union und SPD nun einen neuen Anreiz schaffen: den Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung. Wer daran teilnimmt, soll an den so eingesparten Kosten beteiligt werden. Über die Pläne der Koalition hatten zuerst die Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland berichtet.

Mit sogenannten Hausarztverträgen können sich Patientinnen den Plänen zufolge gegenüber
ihrer Kasse verpflichten, für ein Jahr lang stets zum selben Hausarzt zu
gehen und nur auf dessen Überweisung hin zu einem Fachmediziner oder einer Fachmedizinerin. Die
Neuregelung soll per Änderungsantrag in den Gesetzentwurf des
Bundesgesundheitsministeriums für ein Termin- und Servicestellengesetz
eingebracht werden
.

Aus der SPD-Fraktion hieß es, die Sozialdemokraten
hätten eine solche Regelung bereits seit Längerem treffen wollen. Mit dem neuen Wahltarif würden “Kassen verpflichtet,
mindestens 50 Prozent der Effizienzgewinne aus diesem Tarif an die
Versicherten weiterzugeben”, sagte die
gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), der Nachrichtenagentur AFP – sofern es diese Gewinne gebe.

Bereits jetzt bieten gesetzliche Krankenkassen Tarife an, die ähnliche Anreize schaffen sollen. Dabei profitieren Patientinnen und Patienten zum Beispiel von besonderen Sprechstundenzeiten oder verkürzten
Wartezeiten beim Hausarzt, wenn sie diesen zuerst
aufsuchen. Zur Fachärztin geht es nur per Überweisung vom Hausarzt.
Ausnahmen gelten beispielsweise für Besuche beim Gynäkologen, beim Zahnarzt oder der Augenärztin.

Aus ähnlichen Gründen war in Deutschland im Jahr 2004 eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal für Arztbesuche eingeführt worden. Auch damit sollte eine Hürde für gegebenenfalls nicht nötige Facharztbesuche geschaffen werden. Sie wurde 2013 endgültig wieder abgeschafft, weil sie nicht den gewünschten Effekt erzielt und zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugt hatte.

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