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EU-Urheberrechtsreform: Das Urheberrecht frei nach Axel Voss

Wie viel Sachkenntnis braucht ein Politiker, der für mehr als 500
Millionen Menschen über eine Reform verhandelt, die die Nutzung des
Internets in wichtigen Punkten umkrempeln könnte? Im Falle des
CDU-Politikers Axel Voss, Berichterstatter des Europaparlaments für die
Urheberrechtsreform, ist am Dienstag deutlich geworden, dass er zentrale
Punkte seines eigenen Verhandlungsergebnisses nicht verstanden hat.

Im federführenden Rechtsausschuss versuchte der Europaabgeordnete, den kürzlich vereinbarten Kompromiss zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger und zu Uploadfiltern zu erläutern (Video ab 10:54:00).
Auf die Frage der SPD-Abgeordneten Sylvia-Yvonne Kaufmann, welche
Auswirkungen das Leistungsschutzrecht auf Privatpersonen haben werde,
antwortete Voss: “Der Bürger darf Presseartikel privat nutzen und
kann die auch entsprechend hochladen. Auch auf Plattformen hochladen.
Das heißt, die Plattform ist dann nicht verpflichtet, hierfür eine
Lizenz zu erheben, weil es autorisierte Hochladung ist. Wir als
Gesetzgeber geben dem Einzelnen die Möglichkeit, diesen Artikel eben zu
privaten Zwecken entsprechend auch hochzuladen.”

Dabei war Voss offenbar nicht klar, ob Kaufmann dies in ihrer Funktion als Abgeordnete tun dürfe, er ergänzte verunsichert: “Den
Link dazu kannst du immer machen, nur ob du den ganzen Text dort
sozusagen abbilden kannst, ohne dass der Leser nachher auch zur Webseite
der Presseverlage geleitet wird, das müsste man in der Form eines
Abgeordneten, ist das vielleicht … als Nichtabgeordneter darfst du das
tun. Da ist die private Nutzung dort erlaubt.”

Verlage würden auf die Barrikaden gehen

Träfe das zu, könnte jeder private Nutzer künftig
komplette Zeitungsartikel auf seinem Facebook-Profil oder per Foto auf
Twitter und Instagram veröffentlichen, ohne dass Urheber das verhindern
könnten und Medien ein Entgelt dafür enthielten. “Das ist blanker Unsinn und zeugt vom absoluten Unverständnis dieser Person”, sagte der Urheberrechtsexperte Till Kreutzer von Irigths.info.

Die Aussagen von Voss sind genauso falsch wie frühere Behauptungen, wonach Plattformen wie Google und Facebook “Artikel, Reportagen oder Kolumnen auf ihre Seiten heben”, um damit “im großen Stil die Werbung der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage” abzugreifen. Anders als von Zeitungsverlegern wie Axel-Springer-Chef
Mathias Döpfner häufig behauptet, ist die vollständige Veröffentlichung
von Artikeln auf einem Portal schon jetzt nicht erlaubt. Nun hat Voss aber genau das, was
die Verlage fälschlicherweise angeprangert haben, en passant allen
privaten Nutzerinnen und Nutzern erlaubt. Wäre das tatsächlich der Fall, würden sich die
Zeitungsverlage wehren. Sogar zu Recht, denn
damit wäre das Urheberrecht für Zeitungsartikel im Internet ausgehebelt.

Der Zeitungsverlegerverband BDZV lehnte eine Stellungnahme zu den
Erläuterungen von Axel Voss zunächst ab: “Zunächst muss der Gesetzgeber seine Gesetze erläutern.” Später widersprach der Verband Voss: Die Antwort auf die Frage, ob ein privater Nutzer
berechtigt sei, ohne die Zustimmung des Rechteinhabers einen
vollständigen Zeitungsartikel auf eine Plattform hochzuladen, richte
sich nach den geltenden Bestimmungen des Urheberrechts. “Diese
Regelungen werden durch die neue Richtlinie nicht verändert”, sagte eine Sprecherin.

Vorwurf der Desinformation

Wie kann es sein, dass Voss anderthalb Jahre nach der
Übernahme des Verhandlungsmandats offenbar immer noch nicht den
Unterschied zwischen Leistungsschutzrechten und dem Urheberrecht
verstanden hat? Wie kann er behaupten, in der Debatte würden “Desinformationen gestreut”, wenn er selbst scheinbar gar nicht verstanden hat, worum es geht?

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