/Verstoßen Berlins neue Schulbauten gegen das Energiewendegesetz?

Verstoßen Berlins neue Schulbauten gegen das Energiewendegesetz?

Wir kommen zur beliebten Reihe „Hauptstadt-Check“, heute: die Solarhauptstadt. Dazu der Blick in den Koalitionsvertrag (S. 61): „Die Koalition wird in einem ‚Masterplan Solarhauptstadt‘ konkrete Ausbauziele festschreiben und die Maßnahmen zügig umsetzen.”

Und jetzt der Blick auf Berlin: „Keiner der Schulneubauten der ersten Tranche der Schulbauoffensive erhält eine elektrische (Photovoltaik) oder thermische Solaranlagen auf Dächern und/oder Fassaden.“ (Staatssekretär Mark Rackles in einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Grünen-MdA Andreas Otto).

Lothar Stock, ehemaliger Leiter des von Umweltsenatorin Regine Günther aufgelösten Sonderreferats Klimaschutz und Energie, zieht nach: Die Schulneubauten ohne Solaranlagen widersprechen nicht nur der Koalitionsvereinbarung, sondern verstoßen auch gegen das seit März 2016 geltende Energiewendegesetz.

Falls Sie den grünen Senatorinnen Günther und Ramona Pop (zuständig für den Masterplan Solar-City) aus der Illegalität helfen möchten, bauen Sie sich bitte eine Solaranlage aufs eigene Dach. Laut Energiewendegesetz kann nämlich „die Nutzungspflicht auch durch die Installation von Anlagen Dritter erfüllt werden“. Danke!

Diesen Text haben wir dem neuen Tagesspiegel-“Checkpoint” entnommen. Den morgendlichen Newsletter vom Team um Chefredakteur Lorenz Maroldt können Sie komplett lesen und unkompliziert bestellen unter checkpoint.tagesspiegel.de

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