/Steuertransparenz: Deutschland bremst angeblich Offenlegung von Steuerdaten

Steuertransparenz: Deutschland bremst angeblich Offenlegung von Steuerdaten

Die deutsche Regierung hat einem Medienbericht zufolge erneut einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission für mehr Transparenz in der Steuerpolitik blockiert. “Deutschland legte zum gesamten Text umfassenden Prüfvorbehalt ein”, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einer diplomatischen Korrespondenz des Brüsseler Vertreters der Gruppe Gesellschaftsrecht an das Auswärtige Amt. Die Abgesandten aus den EU-Staaten sollten den Angaben nach im Januar darüber entscheiden, wie es mit dem Gesetzentwurf weitergeht. Deutschland hatte bereits im vergangenen Juni einen sogenannten Prüfvorbehalt eingelegt. Die Gespräche stagnieren seitdem.

Es geht um die Frage, welche Haltung Mitgliedsstaaten zum
Vorhaben der EU-Kommission einnehmen, das sogenannte
Country-by-Country-Reporting öffentlich zu machen. Damit sind Unternehmen verpflichtet, den Behörden Daten zu Umsatz, Gewinn und zu Steuerzahlungen aufgeschlüsselt nach Staaten vorzulegen. Finanzämtern soll es so möglich sei, Firmen dort zu besteuern, wo der Gewinn erwirtschaftet wird.

Die europäischen Abgeordneten wollen mit der Richtlinie erreichen, dass die
Unternehmen nicht in großem Maße Steuern vermeiden. Die
sogenannte länderspezifische Berichterstattungspflicht soll für alle
multinationalen Unternehmen gelten, die einen Jahresumsatz von mehr als
750 Millionen Euro erwirtschaften und in der EU tätig sind.

Die Bundesregierung unterstützt die
Berichterstattungspflicht dem Bericht zufolge im Grundsatz. Sie lehnt aber den Vorschlag der
EU-Kommission ab, dass Steuerinformationen öffentlich zugänglich
gemacht werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vertritt in dieser Frage dieselbe Position wie sein CDU-Vorgänger Wolfgang Schäuble. Deutschland will nicht,
dass Unternehmen wegen vermeintlich nicht gezahlter Steuern öffentlich
an den Pranger gestellt werden.

Nach einer Untersuchung
der Grünen im Europäischen Parlament
zahlen große Konzerne in der EU nur selten den gesetzlich
vorgeschriebenen Steuersatz. Den Angaben zufolge gibt es deutliche Unterschiede zwischen der offiziell geltenden
und der tatsächlich gezahlten Abgaben für multinationale
Unternehmen. Die stärkste Abweichung wurde für Luxemburg
ermittelt. Dort habe der Steuersatz in den Jahren 2011 bis 2015 bei 29
Prozent gelegen. Tatsächlich gezahlt hätten die Konzerne aber
durchschnittlich nur zwei Prozent.

Hits: 2