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Dieselskandal: Bundesgerichtshof stärkt Position der VW-Kunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position von VW-Kunden im Dieselskandal gestärkt. In einem veröffentlichten
Hinweisbeschluss teilte das Gericht in Karlsruhe mit,
dass nach seiner “vorläufigen Rechtsauffassung” bei einer illegal
eingerichteten Abschalteinrichtung von einem “Sachmangel auszugehen sein
dürfte”. In diesem Fall hätten Käuferinnen und Käufer eines Neuwagens mit illegaler Abschaleinrichtung Anspruch
auf einen mangelfreien Ersatz.

Anlass für die Mitteilung ist die kurzfristige Absage einer Verhandlung
am 27. Februar. An diesem Tag sollte eigentlich über die erste Klage im
Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt
werden, die es bis zum BGH geschafft hat. Dieser Termin ist nun laut BGH
aufgehoben. Der klagende Käufer habe seine Revision zurückgenommen,
weil sich die Parteien verglichen hätten.

Mit dem
Rückzieher wird das vorinstanzliche Urteil des Bamberger
Oberlandesgerichts rechtskräftig. Dort war der Kläger unterlegen. Verbraucheranwälte werfen den Autokonzernen vor, gezielt Vergleiche zu
schließen, um ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden.

Der Kläger wollte erreichen, dass sein Autohändler einen kurz vor
Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 neu gekauften VW Tiguan zurücknimmt
und ihm dafür ein anderes Auto ohne das Problem gibt. Das wurde von den
Gerichten mit der Begründung abgewiesen, dass der Fahrzeugtyp so nicht
mehr hergestellt wird. Es sei deshalb gar nicht möglich, ein
gleichartiges und gleichwertiges Auto zu liefern.

Nach Angaben von Volkswagen sind derzeit in Deutschland etwa 50.000
Kundenklagen anhängig, die die Volkswagen AG, eine Konzerngesellschaft
oder einen Händler betreffen. 14.000 Urteile oder Beschlüsse seien
ergangen, mehrheitlich im Sinne des Konzerns. Allerdings
wurde noch kein Verfahren vor dem BGH verhandelt. Neben zivilrechtlichen
Klagen von Autobesitzern, die sich getäuscht fühlen, gibt es aber auch
Klagen von Anlegern und Investoren. Außerdem wird strafrechtlich
ermittelt.

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