/Heckler & Koch: Waffenhersteller für Exporte nach Mexiko verurteilt

Heckler & Koch: Waffenhersteller für Exporte nach Mexiko verurteilt

Das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch muss wegen der Lieferung von Tausenden Gewehren und Zubehörteilen nach Mexiko ein Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro zahlen. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte außerdem einen ehemaligen Angestellten zu 22 Monaten Haft auf Bewährung, eine weitere frühere Mitarbeiterin zu 17 Monaten, ebenfalls auf Bewährung. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

In dem Verfahren ging es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4.500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in mexikanische
Bundesstaaten gelangen konnten, für die es keine Exportgenehmigungen gab. Es war der größte Prozess wegen mutmaßlich illegaler Waffenlieferungen in der Geschichte der Bundesrepublik.

Konkret beschäftigte sich das Gericht mit den zur Genehmigung des Waffenexports gelieferten sogenannten Endverbleibserklärungen der
mexikanischen Behörden – offizielle Bescheinigungen, in denen zugesichert wird, dass die Waffen nur in zugelassenen Bundesstaaten eingesetzt werden.

Hintergrund ist, dass deutsche Waffenproduzenten ihre Ware nicht ohne eine Genehmigung der Bundesregierung ins Ausland
exportieren können. Besteht der Verdacht,
dass die Waffen in Krisengebieten landen könnten oder in Staaten, in
denen sie zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, ist
die Ausfuhrgenehmigung grundsätzlich zu verweigern – so schreibt es das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.

Genehmigungen zur Ausfuhr der Waffen waren erschlichen

Als die mexikanische Regierung 2006 Tausende Sturmgewehre bei Heckler & Koch für den Einsatz gegen die im Drogenhandel tätigen kriminellen Organisationen bestellte, einigten sich die für Rüstungsexporte zuständigen Ministerien – das für Wirtschaft und
das Auswärtige Amt – auf einen Kompromiss: Es dürfen Waffen an die mexikanische Polizei geliefert werden mit
Ausnahme von vier Bundesstaaten, in denen die Menschenrechtslage als
besonders unsicher gilt.

Heckler & Koch musste in Mexiko allerdings jene offiziellen Bescheinigungen einholen, in denen zugesichert wird, dass die Waffen nur in den zugelassenen Bundesstaaten eingesetzt werden. 

Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten im Prozess vorgeworfen, gewusst zu haben, dass die fraglichen Angaben in den Bescheinigungen nicht stimmten. Heckler & Koch habe die Waffen wohl wissend um einen
anderen Verbleib nach Mexiko geliefert.

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass sich einer der früheren Vertriebsleiter an der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von
erschlichenen Genehmigungen beteiligt hat. Die Sachbearbeiterin habe
sich der Beihilfe schuldig gemacht. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft
hatte ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert. 

Die von Gericht und Anklage als Hauptverantwortliche ausgemachten Männer
standen jedoch nicht vor Gericht: Ein früherer Bereichsleiter lebt
nicht mehr und der ehemalige Handelsvertreter aus Mexiko ist seinem
Anwalt zufolge zu krank, um anzureisen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart
hat für ihn inzwischen einen internationalen Haftbefehl beantragt. Das
Gericht muss darüber noch entscheiden.

Hits: 14