/Heckler & Koch: Waffenhersteller für Exporte nach Mexiko verurteilt

Heckler & Koch: Waffenhersteller für Exporte nach Mexiko verurteilt

Das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch muss wegen der Lieferung von Tausenden Gewehren und Zubehörteilen nach Mexiko ein Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro zahlen. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte außerdem einen ehemaligen Angestellten zu 22 Monaten Haft auf Bewährung, eine weitere frühere Mitarbeiterin zu 17 Monaten, ebenfalls auf Bewährung. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

In dem Verfahren ging es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4.500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in mexikanischen
Bundesstaaten gelangen konnten, für die es keine Exportgenehmigungen gab. Es war der größte Prozess wegen mutmaßlich illegaler Waffenlieferungen in der Geschichte der Bundesrepublik.  

Angeklagt waren fünf ehemalige Angestellte von Heckler & Koch: eine Sekretärin,
zwei Vertriebsleiter sowie zwei Geschäftsführer. Sie sollen
gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich einer der Vertriebsleiter der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von
erschlichenen Genehmigungen schuldig gemacht hat. Die Sachbearbeiterin
habe sich der Beihilfe schuldig gemacht.

Sämtliche Verteidiger hatten zuvor auf Freispruch plädiert, der Anwalt der
Firma hielt eine Strafzahlung von 200.000 Euro für angemessen.

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