/Wirecard: Warum schützt die Finanzaufsicht das Unternehmen?

Wirecard: Warum schützt die Finanzaufsicht das Unternehmen?

Wirecard war gerade noch der neue Star im Deutschen Aktienindex (Dax). Erst im September hatte das Unternehmen aus Aschheim bei München die altehrwürdige Commerzbank aus dem Dax verdrängt. Und das auch noch mit einem in Deutschland seltenen digitalen Geschäftsmodell: Wirecard wickelt unter anderem für Online-Shops Zahlungen ab und bietet virtuelle Kreditkarten an. Vor dem Dax-Aufstieg war der Wirecard-Kurs gestiegen, danach erwartungsgemäß (und mit dem Markt) gefallen.

Doch 2019 begann auf einmal das ganz große Auf und Ab. Innerhalb weniger Tage fiel der Wirecard-Kurs von mehr als 160 Euro auf unter 100 Euro. Eine ungewöhnlich heftige Bewegung für einen Wert im Dax. Der wichtigste Auslöser dafür waren Berichte in der Wirtschaftszeitung
Financial Times. Sie legten nahe, dass Wirecard in Asien Schwierigkeiten mit Angestellten habe, die regelrechte Luftbuchungen vorgenommen hätten. Das Unternehmen wies die Anschuldigungen zurück. Die britische Zeitung reagierte mit einer noch ausführlicheren Darstellung ihrer Recherchen. Und die Märkte spielten währenddessen verrückt.

Das wäre alles unangenehm, aber nicht völlig ungewöhnlich, wenn sich nicht am Montag ein deutscher Aufseher eingemischt hätte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) tat erstmals etwas, das sie bislang nicht eingesetzt hat: Sie verbot sogenannte Netto-Leerverkäufe in einer einzelnen Aktie: Wirecard. Leerverkäufe sind eine Möglichkeit, auf fallende Kurse zu wetten. Man verkauft Aktien, die man gar nicht besitzt, sondern beispielsweise geliehen hat. Fällt später wie erwartet der Kurs, kann man die gleichen Aktien günstiger kaufen und sie dem Verleiher zurückgeben. Die Differenz ist der Gewinn. In Zeiten volatiler Börsenkurse wurden solche Leerverkäufe manchmal verboten, aus Sorge, dass sie die Märkte nach unten treiben. Das galt etwa im Zuge der Finanzkrise im Jahr 2008 für Finanzwerte.

Quelle: Thomas Reuters © ZEIT-Grafik

Zu relativ normalen Börsenzeiten gab es so etwas noch nicht. Die Anleger nahmen das Vorgehen der Bafin deshalb als Zeichen der Solidarität des Aufsehers mit Wirecard und gegen die
Financial Times
wahr. Der Aktienkurs stieg sogleich wieder deutlich.

Die Bafin selbst möchte es so allerdings nicht verstanden sehen. “Das ist keine Parteinahme seitens der Bafin”, sagte eine Sprecherin der
ZEIT. “Wir schützen hier nicht ein einzelnes Unternehmen, sondern das Vertrauen in einen funktionsfähigen Markt.” Dass die Bafin keine Partei ergreift, will sie vor allem deshalb klarstellen, weil sie selbst noch mitten in einer Untersuchung steckt, die herausfinden soll, ob es Marktmanipulation in den Wertpapieren von Wirecard gegeben hat. Wirecard hatte nahegelegt, dass die Presseberichte und die Attacken bestimmter Marktteilnehmer auf die Aktie zusammenhängen könnten, und Strafanzeige gegen unbekannt erstattet.

Wenn sich die Bafin also nach eigenem Bekunden auf keine Seite schlagen will, was sollte der Schritt dann? Die Sprecherin begründete das gegenüber der
ZEIT
unter anderem mit zusätzlichen Informationen, die dem Aufseher vorliegen. “Wir haben zuletzt vermehrt Netto-Leerverkaufspositionen gesehen, in größerem Ausmaß als öffentlich bekannt”, sagte sie. Die Behörden haben hier einen Wissensvorsprung, ihnen werden anders als der Öffentlichkeit auch kleinere Positionen gemeldet.

Diese Positionen waren allerdings nicht so gigantisch, dass sie allein die “ernst zu nehmende
Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland” darstellten, die die Bafin konstatierte, um
das Verbot aussprechen zu können. Für den Aufseher kommt demnach noch etwas anderes hinzu, und
da wird es schwammig. “Es wurden Nachrichten, deren Wahrheitsgehalt nicht geklärt ist, in den
Wert der Aktie eingepreist, als seien sie wahr”, so die Sprecherin. “Wir haben die Gefahr
gesehen, dass die Preisbildung nicht mehr angemessen funktionieren könnte.” Wie man eine
solche nicht funktionierende Preisbildung beweisen will, das bliebt allerdings unklar. Was das
bedeutet, falls die Nachrichten der
FT
stimmen, ebenfalls. In jedem Fall aber hat die
Bafin eine Begründung für ihr Eingreifen geliefert, die andere Firmen dazu verleiten dürfte,
bei Kursstürzen künftig mal in Bonn um Hilfe zu bitten.

Hits: 35