/Digitalisierung: Bundesländer wollen Digitalpakt für Schulen zustimmen

Digitalisierung: Bundesländer wollen Digitalpakt für Schulen zustimmen

Im Streit um den Digitalpakt für Schulen zeichnet sich einem Bericht zufolge eine Einigung zwischen Bund und Ländern ab. “Wir haben einen guten Kompromiss gefunden”, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) der Süddeutschen Zeitung. Einer Einigung stehe “eigentlich nichts mehr im Weg”. Am Mittwoch trifft sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, um über den Digitalpakt zu beraten.

Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sprach von einem “sehr vernünftigen Kompromiss”, der wohl eine breite Mehrheit finden werde. Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU) bestätigte laut dem Bericht ebenfalls die Einigung. Ein Sprecher von Laschet sagte: “Unser Ziel ist erreicht: Das Geld des Digitalpakts kommt schnell in die Schulen, ohne dass die Grundarchitektur des Grundgesetzes verschoben wird.”

Der Digitalpaktes sieht vor, dass der Bund die Länder mit fünf Milliarden Euro bei der Ausstattung der Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten unterstützt. Bei den monatelangen Verhandlungen war vor allem die Frage strittig, ob und in welchem Umfang der Bund die Länder bei Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen finanziell unterstützen darf. Bildung ist laut Grundgesetz Ländersache, daher ist für eine solche Förderung eine Grundgesetzänderung nötig.

Der Bundestag hatte bereits für einen entsprechenden Gesetzentwurf gestimmt. Die Länder lehnten ihm im Dezember aber geschlossen im Bundesrat ab, weil sie fürchteten, zu viele Kompetenzen an den Bund zu verlieren. Auch ein Vermittlungsergebnis braucht erneut jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundesrat und Bundesrat. Im Falle einer Einigung könnte der Bundestag noch diese Woche abstimmen.

Uneinig waren sich die beiden Seiten zuletzt noch in der Frage, welche Rechte der Bund bekommen soll, um die Verwendung von Fördergeldern durch die Länder zu kontrollieren. Der Bund verlangt solche Rechte, da die Länder in der Vergangenheit Bundesmittel teils für andere Zwecke als ursprünglich geplant verwendeten. Nun soll er daher von den Ländern Berichte über die Verwendung der Mittel anfordern und bei Zweifeln die entsprechenden Akten vorlegen lassen dürfen. Außer in Fragen der Bildung sollen Bundesvertreter vor Ort Erhebungen vornehmen dürfen.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt die Regelung, dass die Länder Hilfen des Bundes in gleicher Höhe mit Investitionen von Landesmitteln im gleichen Bereich ergänzen müssen. Finanzschwache Länder kritisierten die 50-50-Aufteilung. Jetzt soll offenbar keine feste Quote mehr vorgeschrieben werden, es heißt lediglich, dass Bundesmittel “zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder” fließen sollen. Die Länder sollen also keine eigenen Mittel streichen dürfen, wenn sie Geld vom Bund erhalten. Außerdem ist vorgesehen, dass Bundesmittel “zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur” fließen können.

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