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Waffengesetz: Ins Schwarze getroffen

“Die EU will uns das Sturmgewehr wegnehmen!” Im Dezember 2015 ging eine
Welle der Entrüstung durchs Land, als bekannt wurde, wie die Europäische Union ihr Waffenrecht
anpassen will und von der Schweiz forderte, es ihr gleichzutun.

Was war passiert? Einen knappen Monat nach den Terroranschlägen in Paris, bei denen 130 Menschen umgekommen waren, erschossen mit Kugeln aus halb automatischen Waffen, verschärfte die EU ihre Richtlinien: Waffen, die ohne Nachladen mehrere Schuss nacheinander abfeuern können, sollten verboten – und nicht wie bis anhin lediglich bewilligungspflichtig sein.

Als Mitglied des Schengen-Raums muss die Schweiz die Verschärfung übernehmen und ihre eigenen Gesetze entsprechend anpassen. Sie hatte dafür, ab Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie, zwei Jahre Zeit. Diese Frist läuft Ende Mai ab.

Davor, am 19. Mai, stimmen die Schweizer über die neue EU-Waffenrichtlinie ab. Ein Komitee aus Schützenverbänden und der SVP hat das Referendum dagegen ergriffen.

Ein Verbot des Schweizer Sturmgewehrs steht allerdings nicht mehr zur Debatte. Was also ist in den drei Jahren zwischen dem Entrüstungssturm und der Referendumsabstimmung passiert? Und wie gelang es der Schweiz, zu verhindern, dass die EU “uns das Sturmgewehr” wegnehmen konnte?

Mitsprache gegen dynamische Rechtsübernahme: Ein guter Deal?

Juni 2016. Bundesrätin Simonetta Sommaruga, damals noch Justizministerin, nimmt in Luxemburg am Treffen der EU-Innenminister teil. Zu diesem Zeitpunkt sind ihre Diplomaten bereits am Lobbyieren. Systematisch treffen sie EU-Parlamentarier, Botschafter der Mitgliedsländer, Kommissionsmitglieder. Über Monate hinweg. “Wir haben den Leuten die jahrhundertealte Tradition des Schießens erklärt und dass es bei uns ein hohes Gut ist, ein Sturmgewehr zu Hause aufzubewahren”, erinnert sich ein Diplomat, der damals dabei war. Man habe knochentrockene Details erklärt, Formulierungsvorschläge mitgebracht und dabei ständig das Referendum antizipiert, mit dem man, trotz aller Verhandlungsbemühungen, habe rechnen müssen.

Dass die Diplomaten nicht nur in den Hinterzimmern weibelten, sondern ihre Bundesrätin mit den EU-Vertretern am europäischen Verhandlungstisch saß, liegt daran, dass die Schweiz ein assoziiertes Schengen-Mitglied ist. Sie kann deshalb, mehr als bei den aktuellen Marktzugangsabkommen, direkt Einfluss nehmen, wenn europäisches Recht weiterentwickelt wird. Diplomaten sprechen vom
decision shaping.

Dass diese Beratungs- und Mitspracherechte “keine zahnlosen Tiger sind”, zeige die EU-Waffenrichtlinie exemplarisch, sagt Astrid Epiney, Europarechtsprofessorin an der Universität Freiburg im Üechtland: “In diesem Fall hat sich für die Schweiz das Mitspracherecht gelohnt, das quasi als Kompensation dafür vorgesehen ist, dass sie Gesetzesänderungen dynamisch übernehmen muss.”

Tatsächlich gelang es der Schweiz, bei der EU-Waffenrichtlinie “ein richtiges Sonderzüglein auszuhandeln”, sagt Epiney. Und dies, obwohl die Schweiz als EU-Nichtmitglied am Ende gar nicht mitentscheiden kann, also vom
decision making
ausgeschlossen ist.

Dieser Makel sei aber verkraftbar, sagt der Berner Diplomat. “Die Entscheidungsverfahren im EU-Apparat sind derart auf den Konsens ausgerichtet, dass das nicht ins Gewicht fällt.” Man diskutiert so lange, bis man sich einig ist.

Als im Juni 2016 in Luxemburg der Entwurf der EU-Waffenrichtlinie präsentiert wird, sind die helvetischen Einflüsse bereits unverkennbar: “Länder, die seit mindestens 50 Jahren die allgemeine Wehrpflicht kennen, dürfen ihren Armeeangehörigen die Waffe beim Austritt aus dem Wehrdienst überlassen.” Will heißen: Das absolute Verbot für Private, automatische und halb automatische Waffen zu besitzen, gilt künftig in der ganzen EU – aber nicht in der Schweiz.

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