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Maghreb-Staaten und Georgien: Bundesrat vertagt Abstimmung über sichere Herkunftsländer

Der Bundesrat hat die geplante Abstimmung über die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer verschoben. Das teilte der Vizepräsident des Bundesrates, Dietmar Woidke (SPD) aus Brandenburg, zu Beginn der Sitzung mit. Einen entsprechenden Antrag hatte die Landesregierung von Thüringen gestellt.

Die Bundesregierung will Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären lassen. Der Bundestag hatte dem bereits zugestimmt. Ohne den Bundesrat können die Pläne der Bundesregierung jedoch nicht umgesetzt werden.

Vor der Sitzung der Länderkammer hatte sich abgezeichnet, dass
der Gesetzentwurf keine Mehrheit
finden würde, weil von den Ländern mit Regierungsbeteiligung von Grünen
und Linkspartei nur Baden-Württemberg zustimmen wollte. Die
Bundestagsfraktion der Grünen lehnt das Konzept der sicheren
Herkunftsstaaten generell ab. Außerdem verweist sie auf die
Diskriminierung und Verfolgung von Homosexuellen in Nordafrika.

Als sichere Herkunftsländer werden Staaten eingestuft, bei denen
vermutet wird, dass es in der Regel weder politische Verfolgung noch
unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Das
soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ermöglichen. Ein erster Versuch der großen Koalition im Bund zu den drei Maghreb-Staaten war 2017 im Bundesrat am Widerstand der Grünen gescheitert.

Amnesty beklagt Missstände in Maghreb-Staaten

Im vergangenen Jahr hatten 7.885 Menschen aus diesen vier Staaten einen Asylantrag gestellt. Die Anerkennungsquote für Bewerber aus Georgien, Algerien,
Marokko und Tunesien lag 2018 bei jeweils unter zwei
Prozent. Amnesty International kritisiert jedoch, dass es in den drei
Maghreb-Staaten Fälle von Verfolgung, Folter und Misshandlung gebe.

Befürworter der Reform in der Union hatten darauf verwiesen, dass Asylbewerber aus Georgien und den Maghreb-Staaten häufiger straffällig werden als Schutzsuchende anderer Nationalitäten. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte vor der Sitzung: “Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist eine notwendige
Maßnahme, um Verfolgten Schutz zu gewähren, aber Missbrauch zu
verhindern.” Die Blockade der Grünen verhindere “geordnete Verfahren und eine klare Unterscheidung zwischen Schutzbedürftigen und
denen, die kein Bleiberecht haben”.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock hatte gewarnt: “Das Instrument der sogenannten sicheren Herkunftsländer ist ein nicht
unproblematischer Eingriff in das individuelle Asylrecht.” Auch habe das
Bundesverfassungsgericht klare Kriterien für die Einstufung festgelegt, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Ein solches Land müsse verfolgungsfrei sein, und zwar in allen Regionen
und für alle Bevölkerungsgruppen. “Das ist in den Maghreb-Ländern für
Homosexuelle, Frauen, Journalisten oder Gewerkschafter nicht der Fall”,
sagte die Grünen-Chefin.

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