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Finasterid: Es ging doch nur um kahle Stellen

Muss ein Medikamentenhersteller haften, wenn sein Arzneimittel schlimme Nebenwirkungen hervorruft? Bislang lautete die Antwort, jedenfalls in Deutschland: Nein. Kein einziges Urteil wurde hierzulande gesprochen, nach dem ein Pharmakonzern einem Patienten eine Entschädigung hätte zahlen müssen. Das könnte sich nun ändern.

Es ist ein wegweisender Prozess für die Rechte von Patienten, zu dem sich am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht ein junger, schlanker Mann eingefunden hatte, der anonym bleiben möchte. Er glaubt, unter den schlimmen Wirkungen eines Haarwuchsmittels mit dem Wirkstoff Finasterid zu leiden, und hat gegen den Hersteller geklagt.

Vor einem Jahr hatte die ZEIT über die Nebenwirkungen des Medikaments berichtet, das in Deutschland unter den Namen Propecia, Finapil und Finasterid-ratiopharm vertrieben wird. Die Betroffenen, in Deutschland sind es um die 1.000, leiden dauerhaft unter einem Bündel von Symptomen, die auftraten, nachdem sie das Medikament abgesetzt hatten. Erektionsprobleme, Verlust der Libido, Schlafstörungen und Muskelschmerzen gehören dazu, ebenso wie ein kalter, tauber und geschrumpfter Penis, Konzentrationsprobleme und Depressionen bis hin zu Suizidgedanken. Die Betroffenen nennen dieses Bündel von Symptomen Post-Finasterid-Syndrom.

Hunderttausendfach verkauft

Auch mit dem Kläger hatte die ZEIT ausführlich gesprochen. Er ist ein ehemals lebensfroher junger Mann, dessen Libido früher so groß war, dass er sich selbst in der Mittagspause zum Sex verabredete. Heute kann er keine Lust und keine Lebensfreude mehr empfinden. Es dauerte einige Zeit, bevor er darauf kam, dass seine rätselhaften Symptome mit der Einnahme des Haarwuchsmittels zu tun haben könnten. Zuvor hatte er auf der Suche nach einer Ursache sogar das Wasser in seiner Wohnung testen lassen.  

An diesem ersten Verhandlungstag ging es vor allem um die Frage, wann der beklagte Arzneimittelkonzern Dermapharm von welchen Nebenwirkungen wusste. Das Haarwuchsmittel wird seit 1999 in Deutschland verschrieben und jährlich hunderttausendfach verkauft. Dermapharm vertreibt es seit 2009. 

In den Datenbanken der amerikanischen und europäischen Arzneimittelbehörden sowie der Weltgesundheitsorganisation sind etliche Nebenwirkungen verzeichnet, die Ärzte oder Patienten selbst nach der Einnahme von Finasterid gemeldet haben, die aber lange nicht im Beipackzettel standen. Allein zwischen 1998 und 2013 hat die amerikanische Arzneimittelbehörde rund 15.500 Nebenwirkungen dokumentiert, von anhaltenden sexuellen Störungen über Muskelschwund, Brustwachstum und kognitiven Beeinträchtigungen bis hin zu Suizidgedanken. Heute listen die Datenbanken mehr als 150 Fälle von Menschen auf, die sich nach der Einnahme des Medikaments selbst getötet haben. Aber erst im vergangenen Jahr verschickte das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen sogenannten Rote-Hand-Brief an Ärzte, damit diese ihre Patienten davor warnen, dass sexuelle Störungen nach dem Absetzen des Medikaments dauerhaft bestehen können und dass es zu Stimmungsveränderungen bis hin zu Suizidgedanken kommen kann.

Wann wusste der Hersteller von den Nebenwirkungen?

Der Anwalt des Klägers, der Medizinrechtler Jörg Heynemann, forderte Dermapharm nun dazu auf, seine Korrespondenz mit dem BfArM offenzulegen. Zu oft habe er in anderen Verfahren erlebt, sagt er vor Gericht, wie in einem solchen Schriftverkehr deutlich werden könne, dass Pharmakonzerne schon früh über Nebenwirkungen Bescheid wussten, die erst viel später im Beipackzettel aufgenommen wurden. Dermapharm möchte die Korrespondenz aber nicht offenlegen.

“Das Post-Finasterid-Syndrom gibt es nicht”, rief der Anwalt des Arzneimittelherstellers durch den kleinen Saal im Landgericht. “Das Haarwuchsmittel muss sofort vom Markt genommen werden”, sagte dagegen Rechtsanwalt Heynemann. Auch wenn das Post-Finasterid-Syndrom nur einen sehr kleinen Teil der Konsumenten beträfe, wäre es nicht vertretbar, das Risiko derart erheblicher und für ewig bleibender Symptome wegen Geheimratsecken in Kauf zu nehmen. “Der Nutzen stehe in keinem Verhältnis zum Risiko”, sagt Heynemann.

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