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Abschiebungen: Horst Seehofer will Abschiebungen erleichtern

In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung bereits eine Reihe wohlklingender Gesetze erarbeitet. Aus dem Haus von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) kamen das Gute-Kita- und das Starke-Familien-Gesetz. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) arbeitet derzeit an der Respekt-Rente. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) schließt sich diesem Trend nun an: Geordnete Rückkehr-Gesetz nennt er ein Paket von Maßnahmen, mit dem er Abschiebungen erleichtern und die Möglichkeiten zur Inhaftierung und Ausweisung von Ausländerinnen und Ausländern erweitern will.

Im vergangenen Jahr standen 26.114 geglückten Rückführungen rund 31.000 gescheiterten Abschiebungen gegenüber. 8.000 Abschiebungen missglückten laut der Nachrichtenagentur dpa am Tag der geplanten Ausreise, weil dei Menschen nicht angetroffen wurden oder Widerstand leisteten.

Um dies zu ändern, will Seehofer nun vor allem die Voraussetzungen für die Abschiebehaft absenken. Künftig soll beispielsweise jemand, der nicht ausreichend an seiner Abschiebung mitarbeitet, etwa indem er sich nicht um entsprechende Papiere aus seinem Heimatland bemüht, in eine “erweiterte Vorbereitungshaft” genommen werden können. Außerdem soll eine Haft auch dann möglich sein, wenn die Behörden eine Fluchtgefahr nur vermuten. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Ausreisepflichtiger den Wohnsitz wechselt, ohne die Behörden darüber informiert zu haben.

Status unterhalb der Duldung

Weil es derzeit nur 479 Abschiebehaftplätze in Deutschland gebe, will Seehofer Flüchtlinge in Justizvollzugsanstalten unterbringen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eigentlich eine getrennte Unterbringung von Abschiebehäftlingen und anderen Insassen. Seehofer will das umgehen, indem Strafgefangene und Ausreisepflichtige innerhalb der Anstalten voneinander getrennt werden.

Ein weiteres zentrales Element ist, dass Seehofer einen Status unterhalb der Duldung einführen will. Diesen geringeren Status soll bekommen, wer an seiner Ausreise nicht in dem von den Behörden erwarteten Umfang mitwirkt. Verbunden wäre das mit Einschränkungen wie Leistungskürzungen, einem Arbeits- und Bildungsverbot und einer Wohnsitzauflage.

Außerdem will der Innenminister den Ausweisungsschutz für Straftäter auf ein “europa- und völkerrechtliches Minimum” absenken. So soll laut Presseberichten künftig eine Verurteilung wegen Drogenkonsums oder Sozialleistungsbetrugs für eine Ausweisung ausreichen.

Inwieweit Seehofer sich mit seinen Vorstellungen durchsetzen wird, ist allerdings noch offen. Das Gesetz muss nun erst mal mit den anderen zuständigen Ministerien abgestimmt und danach vom Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden.

“Der Titel ist ein Euphemismus”

Expertinnen und Flüchtlingshilfsorganisationen sehen den Entwurf sehr kritisch. Schon der Titel sei ein Euphemismus, sagt zum Beispiel Thomas Oberhäuser, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Migrationsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Was Seehofer plane, “hat mit geordneter Rückkehr überhaupt nichts zu tun”. Das Gesetz werde vielmehr dazu beitragen, Menschen an der Integration zu hindern. “Hier werden Personen entrechtet.” So könnten zum Beispiel Minderjährige, die bisher ein Aufenthaltsrecht bekommen hätten, auf den neuen Status unterhalb der Duldung zurückfallen, weil ihre Eltern Fehler gemacht hätten.

Auch Pro Asyl kritisiert diese geplante Neuerung. Nicht jeder, der nur diesen niedrigsten Status habe, könne auch abgeschoben werden. Deswegen bestehe die Gefahr, dass von der Neuregelung eine große Gruppe von Menschen betroffen sein werde, die zwar länger in Deutschland lebe, aber keinerlei Möglichkeit zur Integration habe.

Zudem führe eine höhere Zahl von Menschen in Abschiebehaft nicht automatisch zu mehr Abschiebungen. 2017 etwa sei die Zahl der Menschen in Abschiebehaft oder -gewahrsam höher gewesen als 2016, trotzdem seien sogar rund 1.000 Menschen weniger abgeschoben worden.

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